Die Kommune Bönen in Nordrhein-Westfalen hatte die Dexia Kommunalbank wegen eines Kreditvertrags mit Swap-Risiko verklagt. Das Kammergericht Berlin entschied nun, dass der Kredit nicht sittenwidrig ist und die Bank daher keinen Schadensersatz zahlen muss.

Der 26. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts hat in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden, dass ein Darlehensvertrag über rund 3 Millionen Euro, den die nordrhein-westfälische Gemeinde Bönen 2007 mit der Dexia Kommunhalbank abgeschlossen hatte, nicht sittenwidrig ist. Der Zinssatz des Kredits mit Swap-Risiko ist von der Entwicklung des Euro/Franken-Wechselkurses abhängig und beträgt derzeit 18,99 Prozent, meldet das Gericht (Az. 26 U 32/15).

Der Bank könne laut Urteil jedoch nicht vorgeworfen werden, ihre Pflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt zu haben. Sie hafte daher auch nicht auf Schadensersatz. In den schriftlichen Unterlagen hat die Bank laut Gericht hinreichend darüber aufgeklärt, dass bei einer bestimmten Entwicklung der Währungen sehr schnell mit erheblichen Zinssteigerungen zu rechnen wäre. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass ein Stadtkämmerer die Verhandlungen auf Seiten der Gemeinde geführt habe, bei dem ein gewisses finanzwirtschaftliches Grundverständnis vorausgesetzt werden könne. Auch habe die Bank der Gemeinde zur Umschuldung von früheren Darlehensverträgen mit ursprünglich hohen Zinssätzen Alternativen vorgelegt.

Kommune verlangte gezahlte Zinsen zurück

Die Gemeinde Bönen hatte gegen die in Berlin ansässige Bank Klage erhoben mit dem Ziel, bereits gezahlte Zinsen von über 1 Million Euro für das gewährte Darlehen zurückzuerhalten. Zugleich wollte sie festgestellt wissen, dass sie aus einem weiteren, 2011 zur Ablösung des früheren Kredits abgeschlossenen Darlehensvertrag nicht mehr zurückzahlen müsse als die reine Darlehensvaluta ohne Zinsen. Die Dexia Kommunalbank hatte daraufhin Widerklage erhoben und verlangte von der Gemeinde die Zahlung fällig gewordener Zinsen in Höhe von rund  63.000 Euro.

Am 19. Februar 2015 hatte bereits das Landgericht Berlin die Klage abgewiesen und die Gemeinde zur Zahlung der Zinsen verurteilt. Die dagegen von der Gemeinde eingelegte Berufung vor dem Kammergericht blieb jetzt erfolglos. Gegen das Urteil ließen die Richter allerdings die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zu.

In einem ähnlich gelagerten Fall der Stadt Kamp-Lintfort hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf im Januar genau umgekehrt argumentiert und der Kommune Recht gegeben. Eine Revision beim BGH ließen die Düsseldorfer Richter jedoch anders als in Berlin nicht zu.

anne-kathrin.meves@frankfurt-bm.com

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