Der Landkreis Trier-Saarburg hat sich außergerichtlich mit der LBBW geeinigt. Damit verzichtet der Kreis nun auf eine zuvor angedachte Klage gegen die Landesbank und die Sparkasse Trier wegen strittiger Swap-Geschäfte.

Eine mögliche Klage des Landkreises Trier-Saarburg gegen die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und die Sparkasse Trier wegen strittiger Swap-Verträge ist vom Tisch. Der Kreis hat sich in der vergangenen Woche außergerichtlich mit der LBBW verglichen, bestätigte ein Sprecher des Landkreises gegenüber DNK. Zu den Details sei Stillschweigen vereinbart worden.

Der Landkreis zeigt sich dennoch zufrieden mit der Einigung: „Es ist ein guter Vergleich für uns“, sagte der Sprecher. Die in den Jahren 2011 und 2012 abgeschlossenen Swap-Verträge seien im Rahmen des Vergleichs in normale Darlehensverträge umgewandelt worden. Ursprünglich hatte der Kreis die Verträge zur Zinssicherung abgeschlossen. Da die Zinsen jedoch teilweise sogar in den negativen Bereich sanken, bescherten die Swaps dem Kreis Verluste.

Mit dem jetzt geschlossenen Vergleich habe sich laut Landkreis auch eine Klage gegen die Sparkasse Trier erledigt. Ursprünglich hatte sich der Landkreis vorbehalten, ebenfalls gegen die Sparkasse zu klagen, die, wie DNK bereits berichtete, aus seiner Sicht als Hausbank und Beraterin bei den damals abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäften involviert war.


ak.meves(*)derneuekaemmerer(.)de

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