Hannovers Ex-OBM Schostok scheitert mit Revision

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision von Stefan Schostok gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Hannover verworfen. Das hat das Karlsruher Gericht mitgeteilt. Das LG hatte den früheren Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt, weil er überzogene Gehaltszahlungen an seinen früheren Büroleiter Frank Herbert nicht unterbunden hatte.

Die rechtswidrigen Zulagen hatten bei der Stadt Hannover zu einem Schaden von knapp 50.000 Euro geführt. Über eine parallele Revision der Staatsanwaltschaft zur Strafzumessung hat der BGH noch nicht entschieden.

Zunächst Freispruch für Schostok

Dem aktuellen Beschluss des BGH vorangegangen waren eine Reihe von Urteilen zu der „Rathausaffäre“ der niedersächsischen Landeshauptstadt: Im April 2020 hatte das LG Hannover Schostok zunächst von allen Vorwürfen freigesprochen, gleichzeitig aber Herbert wegen Betrugs sowie den früheren Personaldezernenten Harald Härke wegen schwerer Untreue verurteilt – Härke hatte die Zulage für Herbert abgesegnet.

Gegen dieses Urteil war die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Daraufhin kassierte der BGH den Freispruch im Sommer 2021 und verwies den Fall zurück an das LG Hannover, das Schostok im März vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe verurteilte, Herbert nun allerdings freisprach. Schostok wandte sich gegen seine Verurteilung schließlich mit einem eigenen Revisionsantrag, den der BGH mit der aktuellen Entscheidung ohne weitere Begründung verworfen hat. Unklar ist nun noch, ob der letzte Freispruch für Herbert Bestand hat – dazu äußerte sich der BGH in der Mitteilung nicht.

s.doebeling@derneuekaemmerer.de

Dr. Sarah Döbeling

Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.