Der Berater, der der Gemeinde Vaterstetten die Geldanlage bei der mittlerweile insolventen Greensill Bank vermittelt hatte, muss Schadensersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in seinem am Montag ergangenen Urteil die Entscheidung des Landgerichts München I vom August 2022 bestätigt, wie die Kanzlei Roessner, die die Gemeinde gerichtlich vertritt, gegenüber DNK mitteilt.
Das Landgericht hatte damals eine Pflichtverletzung des Anlagevermittlers bestätigt. Dieser habe es bei seiner Empfehlung im Dezember 2020 unterlassen, die Gemeinde auf die Ermittlungen der Bafin bei der Greensill Bank hinzuweisen. Im vergangenen August hatte das Landgericht München I den Anlagevermittler daher zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1 Million Euro verurteilt (Aktenzeichen 22 O 2477/22) – DNK berichtete. Gegen das Urteil hatte der Vermittler Berufung beim OLG München eingelegt.
OLG München bestätigt Urteil des Landgerichts
In seinem Urteil vom Montag sei das OLG nun „in allen Punkten“ der Entscheidung der Vorinstanz gefolgt, erklärt Rechtsanwalt Jochen Weck von der Kanzlei Roessner. Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) sei „ausdrücklich“ nicht zugelassen worden. Jedoch sei für den Vermittler der Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH möglich.
Die Gemeinde Vaterstetten hatte nach Empfehlungen eines Anlagevermittlers Festgelder bei der Greensill Bank angelegt, die aufgrund der Insolvenz nicht zurückgezahlt werden. Insgesamt hat die oberbayerische Gemeinde mit 22.000 Einwohnern dadurch 5,5 Millionen Euro verloren.
Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.

