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Neue Grundsteuer: „Überlastung privater Eigentümer“

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Eigentümer von Geschäftsgrundstücken werden entlastet, Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen tiefer in die Tasche greifen: Zu diesem Ergebnis wird die Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025 nach Berechnungen der Stadt Duisburg führen, die Stadtkämmerer Martin Murrack auf Linkendin veröffentlicht hat.

In der nordrhein-westfälischen Großstadt liegen demnach die neuen Messbeträge aktuell für gut 83 Prozent aller Grundstücke vor. Und diese veranschaulichen Härten, die die Kommune nicht akzeptieren möchte: Während die durchschnittliche Grundsteuerlast für Grundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern demnach um 40 Prozent steige, würde für Geschäftsgrundstücke 37 Prozent weniger Grundsteuer anfallen. Die neuen Vorgaben führten somit zu einer „inakzeptablen Überlastung privater Eigentümer“, sagt Murrack.

Vorschlag: Steuermesszahl anpassen

„Um eine Belastung für die Grundstücksgruppe der Ein- und Zweifamilienhäuser in Duisburg gänzlich zu vermeiden, müsste der Hebesatz so weit abgesenkt werden, dass rund 40 Millionen Euro jeweils im Haushalt 2025 und den Folgejahren fehlen würden. Damit wäre ein gesetzeskonformer Haushalt in weite Ferne gerückt und würde die erfolgreichen Konsolidierungsbemühungen der letzten Jahre mit einem Schlag zunichtemachen“, rechnet der Kämmerer vor.

Die Stadt hat jedoch einen konkreten Lösungsvorschlag – mit dem sich Oberbürgermeister Sören Link in der vergangenen Woche bereits an NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst gewandt habe: „Für eine gleichmäßigere Verteilung auf die Steuerzahler müsste die Steuermesszahl für Geschäftsgrundstücke verdoppelt werden, wie es beispielsweise Sachsen und Saarland auf Grundlage entsprechender Probeberechnungen sehr frühzeitig umgesetzt haben“, erklärt Murrack. In der Stadt Duisburg würde das Grundsteueraufkommen dann mit dem jetzigen Hebesatz erhalten bleiben – und die Eigentümer gewerblicher Grundstücke würden dennoch „moderat entlastet“.

s.doebeling@derneuekaemmerer.de

Dr. Sarah Döbeling

Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.