Mit Spannung erwartet worden ist die erste Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur reformierten Grundsteuer. Das höchste Finanzgericht der Bundesrepublik musste sich mit zwei Fällen beschäftigen, in denen das Finanzgericht Rheinland-Pfalz Ende vergangenen Jahres „ernstliche Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell angemeldet hatte. In beiden Streitfällen hatten Eigentümer ihre Grundsteuerwertbescheide angegriffen, weil der Grundsteuerwert für die betroffenen Grundstücke ihrer Ansicht nach zu hoch festgesetzt worden sei.
Grundsteuer: BFH lässt Verfassungsmäßigkeit offen
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