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Zuschüsse für kommunale Neubauten sinken

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Während das Bundesbauministerium für Privatpersonen einen neuen Förderkredit auflegt, senkt es die Zuschüsse für Kommunen. Im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ erhalten die Kommunen bereits seit April nur noch 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Deren Maximalbetrag sank im August für Nichtwohngebäude zudem auf 10 Millionen Euro.

Zertifizierung ist Voraussetzung

Die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“ (KNN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ist ein Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zahlt daraus Kommunen einen Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Zu ihnen zählen die Kosten des Baus oder Kaufs einschließlich der Nebenkosten, Planung, die Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung. Das Hinzuziehen dieser Spezialisten ist Voraussetzung und der erste Schritt zur Qualifikation für die Förderprogramme.

Qualitätssiegel verdoppelt Zuschuss

Kommunen erhalten im Programm Nummer 498 maximal 5.000 Euro je Wohneinheit im klimafreundlichen Wohnungsbau. Für den Nichtwohnungsbau werden im Programm Nummer 499 maximal 1.500 Euro je Quadratmeter gewährt. Gefördert werden Neubauten und der Erstkauf klimafreundlicher Gebäude. Dazu zählen Gebäude der Effizienzklasse 40 mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG), die nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.

Für Wohngebäude ohne QNG werden 5 Prozent der förderfähigen Kosten von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit gefördert. Mit QNG sind es 10 Prozent von maximal 150.000 Euro. Für Nichtwohngebäude beträgt der Zuschuss 5 Prozent für Gebäude ohne QNG bis maximal 7,5 Millionen Euro förderfähige Gesamtkosten. Mit QNG sind es 10 Prozent bis maximal 10 Millionen Euro insgesamt.

Geringere Förderung für Nichtwohngebäude

Zum Start des Förderprogramms im März 2023 betrug der Zuschuss 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Er sank im April 2024 auf 10 Prozent. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten für Nichtwohngebäude betrug im April noch 3.000 Euro pro Quadratmeter und 15 Millionen Euro pro Vorhaben. Im Wohnungsbau haben sich die Konditionen nicht geändert.

g.schilling@derneuekaemmerer.de

Gunther Schilling

Gunther Schilling ist Verantwortlicher Redakteur Public Sector mit Schwerpunkt „#stadtvonmorgen“. Für „Der Neue Kämmerer“ schreibt er insbesondere über die Themen Haushalt und kommunale Unternehmen. Der Diplom-Volkswirt ist seit 1990 als Redakteur in der F.A.Z.-Verlagsgruppe tätig. Das Team von „Der Neue Kämmerer“ verstärkt Gunther Schilling seit Januar 2022. Zuvor war er Leitender Redakteur des Außenwirtschaftsmagazins „ExportManager“.