Die Umstellung auf nicht fossile Energieträger stellt Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Laut EU-Vorgaben soll die konventionelle Gasversorgung in Deutschland bis 2045 auslaufen. Doch was passiert mit den bestehenden Gasverteilnetzen? Eine nachhaltige Planung ist entscheidend, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und wirtschaftliche Risiken zu minimieren.
Städte und Gemeinden vergeben nach Maßgabe des Energiewirtschaftgesetzes Konzessionen für den Betrieb der Gasverteilnetze, die oft über viele Jahrzehnte genutzt werden. Diese Netze sind regelmäßig technisch und wirtschaftlich für eine Betriebsdauer konzipiert, die weit über das Jahr 2045 hinausgeht. Daher stellt sich die Frage, ob sie künftig für alternative Energieträger wie Wasserstoff genutzt werden können oder rückgebaut werden müssen.
Die Entscheidung über die weitere Nutzung hat weitreichende Folgen für die kommunale Infrastruktur, die Stadt- und kommunale Wärmeplanung sowie die wirtschaftliche Stabilität der Netzbetreiber. Ein vollständiger Rückbau der Gasnetzinfrastruktur wäre mit erheblichen, im Einzelfall auch existenzgefährdenden Kosten verbunden und könnte zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen sowie nachhaltigen Krisen führen. Gleichzeitig stellt sich für Netzbetreiber die Frage, ob und wie sich Investitionen in die Transformation der Netze refinanzieren lassen.
BGH-Urteil zu Konzessionsverträgen
Jüngste Entwicklungen bringen mehr Klarheit in die Diskussion um die Zukunft der Gasverteilnetze, auch wenn damit natürlich nicht alle komplexen Fragen beantwortet werden.
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2024 intensiv mit den Eigentumsverhältnissen und Rückbauverpflichtungen von Netzbetreibern auseinandergesetzt. Im dortigen Fall ging es um das Wärmenetz der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Urteil hat weitreichende Implikationen für bestehende und zukünftige Konzessionsverträge aller Sparten (Strom, Gas, Wasser und Wärme), insbesondere hinsichtlich der (finanziellen) Verantwortung für den Rückbau.
Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur am 27. März 2024 ein Eckpunktepapier veröffentlicht, das alternative Abschreibungsmodelle für die Gasnetztransformation vorstellt. Dies eröffnet Netzbetreibern die Möglichkeit, die Nutzungsdauer von Anlagen anzupassen und neue Abschreibungsmethoden anzuwenden. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima hat sich mit der Zukunft der Gasverteilnetze beschäftigt. In einem ebenfalls im vergangenen März vorgelegten Ideenpapier, dem „Green Paper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze“, beantwortet das Ministerium zudem zentrale Fragen zu Kündigungsrechten, Rückbaupflichten und Weiterbetriebszwängen.
Ergänzend dazu hat die EU im Juni 2024 eine neue Gasrichtlinie verabschiedet, die erstmals eine Stilllegungsplanung für Erdgasverteilnetze vorsieht. Im September 2024 hat die Bundesnetzagentur die Festlegung zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungen veröffentlicht („KANU 2.0“). KANU 2.0 soll die Abschreibungsmodalitäten für Gasnetzanlagen flexibilisieren und ermöglicht Netzbetreibern so kürzere Nutzungsdauern und degressive Abschreibungen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Energiewende abzufedern und Investitionen effizienter zu amortisieren.
Wirtschaftliche Risiken fair verteilen
Kommunen stehen vor der Herausforderung, besonders bei neuen Gas-Konzessionsverträgen, wirtschaftliche Risiken fair zu verteilen. Die Transformation der Gasnetze erfordert dabei eine enge Abstimmung zwischen Kommunen, Netzbetreibern und politischen Entscheidungsträgern. Das zeigt sich aktuell häufig in Verhandlungen von Kommunen mit potentiellen Netzbetreibern. Hier kristallisiert sich der Umgang mit der Rückbauthematik als einem der schwierigsten Verhandlungspunkte heraus.
Auch bei bestehenden Konzessionsverträgen müssen Kommunen und Netzbetreiber diesen Aspekt prüfen und möglicherweise neu verhandeln, um langfristige Planungssicherheit für beide Vertragspartner zu schaffen. Bereits jetzt zeigt sich, dass das Interesse an neuen Konzessionen im Gasbereich erheblich abnimmt. Ohne attraktive Rahmenbedingungen könnte es für Kommunen zunehmend schwierig werden, zuverlässige Netzbetreiber für neue Konzessionsperioden zu finden. So wird sich zukünftig die auch verfassungsrechtlich interessante Frage stellen, ob der Bestandsnetzbetreiber dazu verpflichtet werden kann, das Netz weiter zu betreiben, wenn sich in einem wettbewerblichen Auswahlverfahren kein Interessent findet.
Gleichzeitig drohen Netzbetreibern enorme finanzielle Belastungen. Die Möglichkeit, Gasverteilnetze für Wasserstoff oder andere erneuerbare Gase umzurüsten, könnte eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative zum vollständigen Rückbau darstellen. Jedoch bestehen erhebliche regulatorische Unsicherheiten, die Investitionen in alternative Nutzungsmöglichkeiten erschweren.
Kommunen brauchen langfristige Strategie
Die Transformation der Energieversorgung betrifft nicht nur Gasnetze, sondern auch die kommunale Wärmeplanung und den Aspekt der Energieeffizienz. Die Umstellung auf nicht fossile Energieträger ist ein komplexer Prozess, der eine langfristige Strategie erfordert. Kommunen und Netzbetreiber müssen nachhaltige Lösungen entwickeln, um den Übergang erfolgreich zu gestalten. Die Integration von Wasserstofftechnologien, der Ausbau erneuerbarer Energien und innovative Speicherlösungen könnten entscheidende Faktoren für die zukünftige Nutzung der Gasverteilnetze sein. Klar ist: Die Energiewende erfordert ein Umdenken auf allen Ebenen.
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Dr. Heiko Hofmann und Dr. Liane Thau sind Partner der Kanzlei Görg mit Schwerpunkt im Vergabe- bzw. Energierecht.
Info
Dieser Gastbeitrag ist zuerst in der der aktuellen Zeitungsausgabe 1/2025 von Der Neue Kämmerer erschienen.
