Kommunen im Freistaat Bayern dürfen weiterhin keine Bettensteuer erheben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat eine Klage der Städte München, Bamberg und Günzburg abgewiesen. Der Freistaat hatte die Bettensteuer im März 2023 gesetzlich in den Katalog der unzulässigen Verbrauchs- und Aufwandssteuern vorgenommen und diesen Schritt damit begründet, dass Betten- oder Beherbergungssteuern dem Tourismus schaden würden und den Bürgern in Zeiten hoher Inflation nicht zuzumuten seien.
Bettensteuer-Urteil: „So leicht geben wir nicht auf“
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