Das Vergaberecht unterhalb der EU-Schwellenwerte soll grundlegend vereinfacht werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat Ende Juni 2026 den Entwurf für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorgelegt. Er ist das Gegenstück zum Vergabebeschleunigungsgesetz und Teil der Föderalen Modernisierungsagenda. Aus 54 Paragraphen sollen bis Ende dieses Jahres 24 werden. Die Länder haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit für die Anpassung. Bauleistungen bleiben Sache der VOB/A.
UVgO-Reform: Was sich für Kommunen ändern soll
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