Der Deutsche Städtetag warnt vor den negativen Effekten der Coronakrise auf Innenstädte und Zentren. Deshalb fordert er vom Bund ein 2,5 Milliarden Euro schweres Förderprogramm.

Der Deutsche Städtetag regt ein „Förderprogramm Innenstadt“ an. Geht es nach dem kommunalen Spitzenverband, muss der Bund dafür 2,5 Milliarden Euro bereitstellen. Davon sollen im Zeitraum von fünf Jahren jährlich 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Dies schlugen Städtetagpräsident, OBM Burkhard Jung aus Leipzig, und Vizepräsident Markus Lewe, OBM aus Münster, bei einer virtuellen Pressekonferenz am gestrigen Donnerstag vor.

Ankauf von Schlüsselimmobilien als Instrument

Das „Förderprogramm Innenstadt“ solle auf die Herausforderungen reagieren, die die Coronakrise an Innenstädte stellt, so Jung. Bundesweit mehrten sich die Leerstände in den Zentren, das Thema treibe die Stadtoberhäupter um. Das Förderprogramm solle den Städten helfen, die Vitalität ihrer Zentren zu erhalten. Etwa könnten urbane Entwicklungskonzepte oder ein lokales City- und Zentrumsmanagement damit gefördert werden. 

Zudem müssten Kommunen in die Lage versetzt werden, leerstehende Ladenlokale anzumieten und zu „bespielen“, um auf neue Nutzungen hinzuwirken, ergänzte der Leipziger OBM. Ähnliches gelte für den Ankauf von städtebaulich bedeutsamen Schlüsselimmobilien wie leerstehenden Warenhäusern. Auch dafür bräuchten die Städte Unterstützung, um entsprechende Entwicklungsimpulse vor Ort setzen zu können.

Der Immobilienkauf ist nach Ansicht von Jung allerdings nur eine „Ultima Ratio“. Es gehe nicht um zusätzlichen städtischen Immobilienbesitz – im Gegenteil sollten die Immobilien nach erfolgreicher Entwicklung wieder veräußert werden. Doch im Einzelfall könne das kommunale Eigentum für die Belebung eines Leerstandes hilfreich sein.

Größere kommunale Handlungsspielräume

Parallel gelte es, das Vorkaufsrecht für Kommunen zu stärken. Nicht das Höchstgebot dürfe für den Zugriff auf entwicklungsbedürftige Schlüsselimmobilien maßgeblich sein. Stattdessen sollte ein gutachterlich ermittelter Verkehrswert gelten.

Ebenso sprach sich Markus Lewe für ein flexibleres Bauplanungsrecht aus. Um Innenstädte vital zu entwickeln, bedürfe es größerer Freiheiten. Der Nutzungsmix gewinne für die Quartiersentwicklung an Bedeutung. Auf diese Realität müssten Bebauungspläne reagieren und stärker Mischnutzungen zulassen können. Beispielsweise müsse sich die Umnutzung eines vom Einzelhandel bestimmten Gebäudes hin zu Wohnen und Gewerbe unkomplizierter als bisher gestalten lassen.

Innenstadttransformation als „nationale Aufgabe“

Die Innenstädte befänden sich in einem tiefgreifenden Transformationsprozess, betonte Jung. Der habe bereits vor der Coronakrise begonnen. Lewe: „Covid 19 hat diesen Prozess drastisch beschleunigt.“ Die Pandemie sorge für einen Auftrieb des Onlinehandels und erhöhe dadurch den Druck auf den stationären Einzelhandel, der für viele Cities ein belebender Frequenzbringer ist.

Damit stelle die Coronakrise auch das Konzept der Europäischen Stadt mit ihrem vitalen Zentrum auf den Prüfstand, meinte Jung. Es sei eine „nationale Aufgabe“, auf diese Herausforderung zu reagieren.

a.erb(*)derneuekaemmerer(.)de

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