Der Freistaat Sachsen will die Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern künftig stärker unterstützen. So soll die Kostenpauschale für die Flüchtlingsunterbringung rückwirkend für das Jahr 2017 von aktuell 9.558 Euro pro Person auf 9.885 Euro pro Person angehoben werden. Insgesamt sollen nach Angaben von Innenminister Roland Wöller (CDU) für das vergangene Jahr 7,7 Millionen Euro an die Kommunen fließen. Darauf einigten sich die kommunalen Spitzenverbände und die Staatsregierung am gestrigen Montag. Zusätzlich plant der Freistaat einen Härtefallausgleich in Höhe von insgesamt 8 Millionen Euro, der besonders stark betroffenen Kommunen zugute kommen soll.
Nach Angaben des Innenministeriums haben die Landkreise und kreisfreien Städte im vergangenen Jahr mehr Asylbewerber untergebracht, als ursprünglich angenommen wurde. „Mit dieser Einigung über die Finanzausstattung der Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung haben wir der tatsächlichen Entwicklung Rechnung getragen. Der Freistaat stellt sich seiner Verantwortung und lässt die Kommunen nicht allein“, sagte der sächsische Finanzminister Matthias Haß (CDU).
Geplant ist darüber hinaus, Asylbewerber, die wahrscheinlich nicht dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen, gar nicht erst auf die Kommunen zu verteilen. Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive sollen vielmehr künftig so lange in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben, bis ihr Asylantrag abschließend bearbeitet wurde.
Bereits im Sommer soll das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz entsprechend geändert werden.