Zwar sind die Straßenausbaubeiträge, kurz Strabs, in Bayern seit dem 1. Januar 2018 abgeschafft. Doch gibt es eine Übergangsfrist bis 2021. Diese Übergangsfrist sorgt im Freistaat offenbar für Unmut.

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Bayerischer Städtetag fordert Klarheit bei Strabs
Daher erwarten Bürgermeister und Kämmerer eine Klarstellung durch die Staatsregierung zur „Rechtslage bei der Abrechnung von Beiträgen zur Ersterschließung von Altanlagen“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Bayerischen Städtetag. Das Kommunalabgabengesetz müsse entsprechend geändert und ein vollständiger Ausgleich der entstehenden Einnahmeausfälle durch den Freistaat Bayern gewährleistet werden.
Freie Wähler wollen Gesetzentwurf einbringen
Das fordern auch die Freien Wähler Bayern. Sie hatten Ende 2017 mit einer Unterschriftensammlung für die Abschaffung der Strabs den Stein ins Rollen gebracht. Laut einer Meldung der dpa wollen sie noch im Februar einen Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes in den Landtag einbringen. Dies sagte deren kommunalpolitischer Sprecher Joachim Hanisch gegenüber der Nachrichtenagentur.
Mit dem Gesetz solle festgeschrieben werden, dass Kommunen nicht verpflichtet sind, Altstraßen noch vor dem Stichtag am 1. April 2021 fertigzustellen und mit den Anliegern abzurechnen. Damit solle sichergestellt werden, dass Bürgermeister nicht wegen Amtsmissbrauch vor Gericht landen.
Bürger fühlen sich von Kommunen abkassiert
Für Irritationen in Bayern haben laut Bayerischem Städtetag insbesondere Äußerungen von einzelnen Abgeordneten des Landtags gesorgt, denen zufolge die Erhebung von Beiträgen im freien Ermessen von Gemeinden stehen würde. Dies hätte den Verdacht entstehen lassen, dass Kommunen die Grundstückseigentümer grundlos und teilweise willkürlich „abkassieren“ würden.
Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags Kurt Gribl stellt in der Mitteilung klar, dass laut den Vorgaben des Erschließungsbeitragsrechts und des Haushaltsrechts eine Verpflichtung bestehe, diese Beiträge zu erheben. Es drohten „haftungs- und strafrechtliche Risiken“, falls die Beiträge nicht erhoben würden. Daher dürfen diese Fragen „nicht auf dem Rücken der Bürgermeister ausgetragen werden“, betont Gribl.
ak.meves(*)derneuekaemmerer(.)de

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