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Sachsen entlastet Kommunen bei Asyl- und Kita-Kosten

Die sächsische Landesregierung greift den Kommunen bei den Kosten für die Kindertagesbetreuung sowie den Ausgaben für die Flüchtlingsunterbringung künftig deutlich stärker unter die Arme. Finanzminister Matthias Haß und die kommunalen Spitzenverbände haben sich laut einer gemeinsamen Mitteilung im Rahmen der Verhandlungen über den Kommunalen Finanzausgleich (FAG) für die Jahre 2019 und 2020 darauf geeinigt, dass der Landeszuschuss zur Kita-Betreuung ab dem 1. Juli 2019 von 2455 Euro um 300 Euro auf 2755 Euro pro Jahr und einem neun Stunden pro Tag betreuten Kind steigen wird. Nach Angaben des Finanzministers will das Land die Kommunen nicht auf den deutlich gestiegenen Betriebskosten sitzen lassen.

 

Die Kostenerstattung für die Flüchtlinge wird um 2764 Euro auf 12.551 Euro pro Kopf und Jahr angehoben. Frank Vogel (CDU), der Präsident des Sächsischen Landkreistages, sprach mit Blick auf das erzielte Verhandlungsergebnis von einer „dauerhaft tragfähigen Asylfinanzierung“.

 

Zusätzlich steht nun fest, dass im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs in den kommenden beiden Jahren rund 3,5 bzw. 3,7 Milliarden Euro vom Freistaat an die Kommunen fließen werden. „In den kommenden beiden Jahren wird den Städten, Gemeinden und Landkreisen ein erhebliches Plus an frei verfügbaren Finanzmitteln zur Verfügung stehen“, sagte Haß.

 

Stefan Skora (CDU), Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindebundes zeigte sich mit der Neuregelung sehr zufrieden. Die Kommunen hätten ihre wichtigsten Ziele erreicht. Dazu gehöre auch, dass die frei zur Verfügung stehenden Mittel der Kommunen um mehr als 9 Prozent ansteigen werden.

 

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de