Das Land Rheinland-Pfalz unterliegt im Rechtsstreit mit dem Landkreis Kaiserslautern vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG). Der klamme Landkreis ist nicht zur Erhöhung der Kreisumlage verpflichtet, entschieden die Richter des OVG in Koblenz laut einer Mitteilung vom Mittwoch.
Die Kommunalaufsicht hatte für das Jahr 2016 den Haushalt des Kreises beanstandet und eine erhöhte Kreisumlage festgesetzt, beschreibt das OVG das Vorgehen des Landes. Der Fehlbetrag des unausgeglichenen Haushalts sollte damit um 2 Millionen Euro verringert werden. Dieses Vorgehen bewerteten die Richter des OVG in Koblenz jetzt als „rechtswidrig“.