Nach jahrelangem Streit haben sich die Finanzminister der Länder auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Grundlage der Berechnungen sollen bei unbebauten Grundstücken künftig die Bodenrichtwerte sein, die aufgrund von Grundstücksverkäufen in einer bestimmten Region ermittelt werden. Bei bebauten Flächen kommt noch der Gebäudewert hinzu, der sich nach der Art, dem Alter und der Nutzung des Gebäudes richtet. Nach Informationen des Tagesspiegels soll das dreistufige Bewertungsverfahren beibehalten werden. In Fällen, in denen die Neubewertung zu deutlich höheren Kosten führt, sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, korrigierend einzugreifen.
Wie Focus Online schreibt, soll es sich um eine „aufkommensneutrale“ Reform handeln. Allerdings ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar, ob es zu höheren Belastungen für Eigentümer und Mieter kommt. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu sagen, wer ist Gewinner, wer ist Verlierer – da können sie genauso gut Lotto spielen“, sagte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) der FAZ. Er geht davon aus, dass die Neubewertung der Immobilien bis zum 1. Januar 2022 abgeschlossen sein wird.