Der Bundesfinanzhof (BFH) hat keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der neuen Grundsteuer. Am heutigen Mittwoch haben die obersten Finanzrichter ihre mit Spannung erwarteten Urteile verkündet. Die Entscheidungen betreffen Klagen aus Nordrhein-Westfalen, Berlin und Sachsen und gelten somit zunächst nur für das Bundesmodell, das insgesamt elf Bundesländer anwenden. Über weitere Klagen gegen spezifische Ländermodelle wird der BFH im kommenden Jahr entscheiden.
BFH: Neue Grundsteuer ist nicht verfassungswidrig
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