Die Stadt Krefeld ist im Streit um die Grundsteuerhebesätze aus dem Jahr 2025 vor Gericht unterlegen. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hält die Regelung aus dem vergangenen Jahr für unwirksam: Im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Grundsteuerreform hatte die Stadt Krefeld – wie viele andere Städte in Nordrhein-Westfalen auch – unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festgesetzt, um eine Überlastung privater Eigentümer zu verhindern. Für Nichtwohngrundstücke lag der Hebesatz bei 995 Prozent, für Wohngrundstücke bei 506 Prozent.
Differenzierte Hebesätze nicht per se unwirksam
In dem Streitfall sollte die Eigentümerin eines Nichtwohngrundstücks für das Jahr 3.000 Euro Grundsteuer zahlen. Sie zog gegen den entsprechenden Bescheid vor Gericht. Das VG betont in einer Mitteilung noch einmal, dass differenzierte Hebesätze zur Privilegierung des Wohnens aus seiner Sicht nicht per se angreifbar seien. Allerdings habe die Stadt in ihrer Hebesatzregelung 2025 „den Kreis der (…) Begünstigten nicht sachgerecht abgegrenzt“. Denn ihr zufolge würden auch gemischt genutzte Grundstücke einheitlich als Nichtwohngrundstücke behandelt – selbst wenn sie überwiegend zu Wohnzwecken genutzt würden.
„Diese unterschiedliche Behandlung von tatsächlicher Wohnnutzung lässt sich angesichts des Ausmaßes der Ungleichbehandlung in Höhe von 96,64 Prozent auch nicht mit Blick auf die im Steuerrecht grundsätzlich zulässige Pauschalierung und Typisierung rechtfertigen“, betont das VG. Zugleich stellt das Gericht klar, dass es mit seinem Urteil nur den angegriffenen Bescheid aufhebt, die Grundsteuersatzung 2025 selbst davon unberührt bleibt.
Krefeld ist zu einheitlichem Satz gewechselt
Die Stadt Krefeld hat die Grundsteuerhebesätze ohnehin längst angepasst. Im laufenden Jahr gilt für alle Grundstücke ein einheitlicher Hebesatz von 680 Prozent. Krefeld ist damit wie viele andere Kommunen in NRW von differenzierten auf einheitliche Hebesätze umgeschwenkt, nachdem das VG Gelsenkirchen im vergangenen Dezember erstmals Grundsteuersatzungen mit differenzierten Hebesätzen gekippt und die ohnehin bei vielen Kommunen bestehende Unsicherheit damit verstärkt hatte.
Im Frühjahr dieses Jahres hatte sich auch das VG Düsseldorf bereits in einem ersten Verfahren mit der Rechtmäßigkeit differenzierter Hebesätze beschäftigt und einen Grundsteuerbescheid der Stadt Hilden aufgehoben – mit nahezu identischer Begründung wie nun im Fall der Stadt Krefeld.
s.doebeling@derneuekaemmerer.de
Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.

