Seit Jahresbeginn gilt die neue Grundsteuer. Und während viele Eigentümer noch auf ihre Bescheide warten, reißt die Kritik an den neuen Bewertungsmodellen nicht ab. Von Anfang an besonders im Kreuzfeuer: das sogenannte Bundesmodell. Nun hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg das Modell, das in der Mehrheit der Bundesländer gilt, in zwei Entscheidungen vom 4. Dezember 2024 (Az.: 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23) für verfassungsgemäß erklärt.
FG Berlin-Brandenburg weist Grundsteuerklagen ab
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