Die neue Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell ist nicht zu beanstanden. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln in einem Urteil am 19. September klargestellt (Az.: 4 K 2189/23). Das neue Bewertungsrecht begegne „keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“, teilt das Gericht mit.
FG Köln hält Grundsteuer nach Bundesmodell für rechtmäßig
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