Nach Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt führt auch das Land Rheinland-Pfalz differenzierte Hebesätze bei der neuen Grundsteuer ein. Darauf hat sich der Landtag in Mainz Mitte Februar verständigt. Die Kommunen dürfen danach rückwirkend zum 1. Januar – also mit Inkrafttreten der Grundsteuerreform – abweichende Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke festlegen.
Grundsteuer: Differenzierte Hebesätze auch in Rheinland-Pfalz
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