Nach Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hat auch das Land Sachsen-Anhalt differenzierte Hebesätze für die neue Grundsteuer beschlossen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf hat in dieser Woche den Landtag passiert. Demnach können die Kommunen ab dem kommenden Jahr, wenn die Grundsteuerreform in Kraft tritt, abweichende Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festlegen. Sachsen-Anhalt hat diese Regelung – ebenso wie schon Schleswig-Holstein – von Nordrhein-Westfalen übernommen.
Hebesätze: Sachsen-Anhalt passt Grundsteuergesetz an
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