Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat in vier Entscheidungen höhere Grundsteuerhebesätze für Nichtwohngrundtücke für rechtswidrig erklärt, sofern die Ungleichbehandlung aus rein fiskalischen Gründen erfolgt. In dem Verfahren ging es um Klagen von Eigentümern von Geschäftsgrundstücken bzw. unbebauten Grundstücken aus den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen. Die vier Kommunen hatten sich wie geschätzt jede dritte NRW-Kommune bei der neuen Grundsteuer für unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien entschieden und höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke festgesetzt.
Nach Urteilen: differenzierte Grundsteuerhebesätze vor dem Aus?
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