Das „Flächen-Faktor-Modell“ des Landes Hessen hat zum zweiten Mal das Hessische Finanzgericht in Kassel beschäftigt. Während der zuständige 3. Senat Anfang 2025 bereits klargestellt hat, dass er das neue Grundsteuerrecht des Landes grundsätzlich für verfassungsgemäß hält, kommt derselbe Senat in einer Sonderkonstellation zu einer anderen Einschätzung.
Zweifel an hessischem Grundsteuermodell in Sonderfällen
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