Die Stadt Leverkusen hat Kämmerer Michael Molitor mit sofortiger Wirkung von seinen Dienstgeschäften entbunden und ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Die Stadt stützt dieses Vorgehen laut einer offiziellen Mitteilung auf § 17 Disziplinargesetz NRW, demzufolge ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden kann, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor[liegen], die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“. Dies habe die Stadt „nach externer juristischer Beratung“ und „auf Grundlage des Schreibens von Herrn Stadtkämmerer Molitor vom 6. Juli 2025“ veranlasst. Die
Leverkusen: Disziplinarverfahren gegen Kämmerer Molitor
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