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NRW-Kommunen ziehen erneut vor Verfassungsgericht

Die Städte Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal klagen vor dem nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023. Die Verfassungsbeschwerde sei am Montag dieser Woche eingegangen, bestätigte das Gericht.

Die Städte greifen demnach die fiktiven Hebesätze an, die das Land zur Beurteilung der realen Steuerkraft seiner Kommunen anlegt. Für die kreisfreien Städte gelten seit dem vergangenen Jahr höhere Hebesätze als für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Diese Regelung verletze das Recht auf gemeindliche Selbstverwaltung, argumentieren die Beschwerdeführer.

Städte klagen auch gegen GFG 2022

Sie hatten sich daher mit der gleichen Begründung bereits gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 gewandt, in das dem Land erstmals keine einheitlichen Hebesätze mehr angewendet hatte. Diese Regelung hätte nach Angaben der Städte eine Umverteilung von 119 Millionen Euro zur Folge gehabt, hieß es damals. Über diese Verfassungsbeschwerde sei bislang noch nicht entschieden, teilte der Verfassungsgerichtshof mit.

s.doebeling@derneuekaemmerer.de

Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.