Die Höhe der Stadionpacht war in den vergangenen Jahren immer wieder ein umstrittenes Politikum in Kaiserslautern. Doch als der Stadtrat in der vergangenen Woche dafür votierte, die Pacht für den Fußballzweitligisten 1. FC Kaiserslautern abermals zu senken, fiel die Entscheidung ohne aufreibende Diskussion und mit großer Mehrheit zugunsten des Klubs. Für Irritationen sorgte lediglich die Wortmeldung eines Abgeordneten. Ihm sei in der Beschlussvorlage aufgefallen, dass es ein Gutachten gebe, wonach es „beihilferechtlich vertretbar“ sei, die reduzierten Pachtbedingungen für die kommende Saison 2024/2025 „einmalig“ nochmals zu verlängern. Auf seine Nachfrage hin, was es damit genau auf sich habe, habe ihm die Verwaltung den Einblick in das Gutachten verwehrt. Daher stellte der Abgeordnete in der Sitzung vom 5. Februar mit breiter Zustimmung des Lokalparlaments kurzerhand einen Antrag auf Akteneinsicht.
Beihilferecht: Anmeldeschwelle 2,2 Millionen Euro
Offenbar droht der Stadt Kaiserslautern in Sachen Stadion neues Ungemach. Bereits in den vergangenen Jahren war das Fritz-Walter-Stadion im Fokus einer hitzigen Debatte um europäisches Beihilferecht. Diese hoffte man mit den neuen Pachtregelungen überwunden zu haben. Dem ist aber nicht ganz so. Es geht insbesondere um die Pacht, die der Fußballklub an die kommunale Stadiongesellschaft zahlt. Ursprünglich liegt sie bei jährlich 3,2 Millionen Euro. Da der Klub aber in sportliche und finanzielle Turbulenzen geriet, kam die Stadt ihm in den vergangenen Jahren immer wieder entgegen. Und zwar auf 2,4 Millionen Euro in der zweiten Liga und auf 625.000 Euro in der dritten Liga – laut Ratsbeschluss „marktkonforme“ Werte. Dazu werden etwa bei sportlichen Erfolgen wie dem aktuellen Einzug des FCK ins DFB-Pokal-Halbfinale Zusatzzahlungen fällig.
Die Crux: Da die Stadiongesellschaft die jährlichen 3,2 Millionen Euro für eigene Verpflichtungen braucht, schießt ihr die Stadt die Differenz aus kommunalem Haushalt zu und finanziert damit die Pachtreduktion für den FCK. Den Steuerzahler belasten beim Verbleib des FCK in der zweiten Liga also – von Sonderpachten abgesehen – 800.000 Euro, in der dritten Liga 2,575 Millionen Euro. Vor allem an der Höhe des Zuschusses in der dritten Liga könnte sich eine beihilferechtliche Diskussion entzünden. Denn die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, mit der die EU Anmeldeschwellen für Beihilfen festlegt, geht bei Betriebsbeihilfen für Sportinfrastrukturen von jährlich zwei Millionen Euro aus. Die Schwelle wurde zuletzt auf 2,2 Millionen Euro angehoben. Der FCK kickte noch vor zwei Jahren in der niedrigeren Spielklasse und befindet sich jetzt abermals im Abstiegskampf.
Stadiongesellschaft griff 2021/22 auf Tilgungsrücklage zu
Das ist auch der Grund, warum die Stadt nach Informationen von DNK in der Saison 2021/22 die Pachtreduzierung nicht mit Mitteln aus dem städtischen Haushalt deckte. In dieser Spielzeit wurde das Geld aus der Liquidität der Stadiongesellschaft, einer sogenannten Tilgungsrücklage, genommen. Die Tilgungsrücklage wurde im Zusammenhang mit der Stadionfinanzierung zum Zweck einer Kredittilgung angelegt. Einem Zugriff auf sie erteilte die Kommunalaufsicht (ADD) im Zuge vergangener Debatten um die Pachthöhe daher stets eine Absage. Ihre diesbezügliche Haltung habe sich neuerdings auch nicht geändert, unterstreicht die ADD nun auf DNK-Nachfrage. Gleichwohl hätten keine alternativen Handlungsoptionen bestanden, weshalb die Entnahme aus der Tilgungsrücklage zur Saison 2021/22 eine einmalige „Ultima Ratio für die Stadiongesellschaft“ gewesen sei.
Die Stadt meint auf Nachfrage, dass die Pachtreduzierung mithilfe der Gelder aus der Tilgungsrücklage nicht unter die beihilferechtlichen Bestimmungen fällt. Doch ob es tatsächlich einen Unterschied macht, dass die Pachtsenkung für den FCK nicht mithilfe kommunaler Mittel aus dem Haushalt der Stadt, sondern aus der Tilgungsrücklage einer städtischen Gesellschaft geschieht, ist fraglich. „Grundsätzlich macht es keinen signifikanten Unterschied, ob die Finanzierung einer wirtschaftlichen Tätigkeit unmittelbar aus dem Haushalt der Kommune oder aus den Mitteln eines städtisch beherrschten Unternehmens erfolgt“, meint der Experte für EU-Beihilferecht und öffentliches Wirtschaftsrecht Engin Ciftci von PwC Legal gegenüber DNK.
Steuerzahlerbund fordert „Exitstrategie“
Hinsichtlich der aktuellen Saison haben Stadt und Stadiongesellschaft jedoch wenig zu befürchten. Denn aufgrund diverser Zusatzpachten vor allem durch das Weiterkommen des FCK im DFB-Pokal schmilzt das Pachtdelta ab. Und auch in der kommenden Saison, sogar im Falle eines Abstiegs in die dritte Liga, dürfte die auszugleichende Lücke unter der 2,2-Millionen-Euro-Schwelle liegen. Denn die Fußballsaison läuft von Juni bis Juli. Auf das städtische Haushaltsjahr von Januar bis Dezember schlägt sich der kommunale Pachtausgleich daher in einer Art Mischkalkulation nieder. Erst bei einem längeren Verbleib in der dritten Liga würde der jährliche Finanzzuschuss im städtischen Haushaltsansatz über die 2,2-Millionen-Euro-Schwelle steigen. Dieser Umstand könnte die Formulierung in der Beschlussvorlage des Stadtrats, dass eine auf die kommende Saison 2024/2025 begrenzte Verlängerung der Pachtregelung vertretbar sei, erklären.
Stadt, Stadiongesellschaft und Verein arbeiten derzeit an einer Neufassung des Pacht- und Betreibervertrags fürs Stadion. Der soll laut Stadtratsbeschluss spätestens im Oktober als Entwurf vorliegen. Derweil fordert der Geschäftsführer des rheinland-pfälzischen Steuerzahlerbunds René Quante „endlich eine Exitstrategie für das Fritz-Walter-Stadion“. Die könne nur in einem Verkauf der ehemaligen WM-Arena liegen, meint er. „Es ist nicht Aufgabe einer Stadt, einem Profifußballverein über unwirtschaftliche Pachtverträge regelmäßig finanziell unter die Arme zu greifen.“ Dabei zieht Quante Parallelen zu anderen rheinland-pfälzischen Großprojekten: „Selbst für den Flughafen Hahn, den Flughafen Zweibrücken und den Nürburgring wurden Käufer gefunden. Da wird sich wohl auch für das Fritz-Walter-Stadion einer finden lassen.“
Andreas Erb ist Redakteur im Public Sector des F.A.Z.-Fachverlags. Er arbeitet insbesondere an der Weiterentwicklung der Plattform #stadtvonmorgen und berichtet dabei vorwiegend über urbane Transformationsprozesse. Für die Redaktion von „Der Neue Kämmerer“ beleuchtet er diese Themen aus Perspektive der Kommunalfinanzen. Seit 1998 ist der Kulturwissenschaftler als Journalist und Autor in verschiedenen Funktionen tätig, seit 2017 als Redakteur im F.A.Z.-Fachverlag.

