Die Kämmerer der Städte Nürnberg und München, Thorsten Brehm und Christoph Frey, positionieren sich in einer gemeinsamen Mitteilung gegen Pläne der Landesregierung. Diese wolle den bayerischen Kommunen die Einführung örtlicher Aufwandssteuern, beispielsweise einer Verpackungssteuer, verbieten. Bereits heute gibt es im Freistaat ein Verbot der Übernachtungssteuer, gegen das München vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof klagt. Jetzt diskutiere der Landtag darüber, den Kommunen auch die Einführung einer Verpackungssteuer zu verbieten.
„Wir brauchen keine bevormundenden Verbote, sondern Vertrauen in die Gestaltungskraft der Städte“, erklären Brehm und Frey nun gemeinsam. „Ob eine kommunale Steuer – etwa auf Einwegverpackungen – sinnvoll ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Das können die Kommunen am besten selbst beurteilen,“ so die beiden Kämmerer. Zudem sende der Freistaat mit den pauschalen Verboten ein falsches Signal. Den Städten würde die Handlungsfreiheit entzogen, anstatt ihnen Lösungsmöglichkeiten zu eröffnen. Ein pauschales Steuerverbot greife direkt in die kommunalen Selbstverwaltungsrechte ein.
Kämmerer wenden sich gegen Bevormundung der Landesregierung in Steuerfragen
Brehm und Frey fordern daher den Landtag und die Staatsregierung auf, das bestehende Verbot der Übernachtungssteuer zu überprüfen, und auf ein Verbot der Verpackungssteuer zu verzichten. Stattdessen müsse die kommunale Selbstverwaltung in Steuerfragen gestärkt werden. Nach Auffassung der beiden Stadtkämmerer geht es bei einer Verpackungssteuer nicht nur um Einnahmen, sondern auch um einen Lenkungseffekt. Bezogen auf eine Übernachtungssteuer schätzt Brehm, dass Nürnberg damit jedes Jahr Einnahmen von mindestens 17,5 Millionen Euro generieren könnte. Frey geht für die Landeshauptstadt gar von einer Größenordnung von 100 Millionen Euro pro Jahr aus.
Bereits im Mai hat sich der Bayerische Städtetag gegen ein geplantes Verbot der Verpackungssteuer gewendet. Es stelle einen „unbegründeten und überzogenen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit dar“, begründete der Verband seinen Standpunkt in einer Mitteilung. Kommunalfreundliches Handeln sehe anders aus. Die Verbotsankündigung lege nahe, dass das „Vertrauen der Staatsregierung in die Entscheidungskompetenz der von der Bürgerschaft gewählten Stadt- und Gemeinderäte nicht stark ausgeprägt ist.“
Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.

