Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in den Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht für unwirksam erklärt (Aktenzeichen 6 KN 1/24 und 2/24). Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der 6. Senat laut Mitteilung vom 25. April wegen „grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfragen zugelassen“.
OVG kippt Zweitwohnungssteuer in Timmendorfer Strand
Artikel anhören
Artikel als Podcast hören: Mit unserer Vorlesefunktion können Sie sich komplette Artikel bequem anhören. Melden Sie sich für Ihr kostenloses Nutzerkonto an, um unser Audioangebot zu nutzen.
Sie haben bereits ein Nutzerkonto? Hier einloggen.
Zusammenfassung
Sie benötigen eine Zusammenfassung des Artikels? Melden Sie sich für Ihr kostenloses Nutzerkonto an, um diese Funktion zu nutzen.
Sie haben bereits ein Nutzerkonto? Hier einloggen.
Merkliste
Mit Ihrer persönlichen Merkliste können Sie Artikel einfach wiederfinden und später lesen. Melden Sie sich für Ihr kostenloses Nutzerkonto an, um Ihre Favoriten zu speichern.
Sie haben bereits ein Nutzerkonto? Hier einloggen.
E-Paper: Der Neue Kämmerer kostenlos lesen
Aktuelle Informationen und Einblicke in die Welt der kommunalen Entscheider.
