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OVG kippt Zweitwohnungssteuer in Timmendorfer Strand

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Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in den Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht für unwirksam erklärt (Aktenzeichen 6 KN 1/24 und 2/24). Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der 6. Senat laut Mitteilung vom 25. April wegen „grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfragen zugelassen“.

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