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Wohin mit der Stiftung?

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Business Judgement Rule, inländischer Verwaltungssitz und bald auch das Stiftungsregister: Die Stiftungsrechtsreform verändert die deutsche Stiftungspraxis. Wie sie sich auf die Attraktivität des Standorts Deutschland auswirkt, ist noch ungewiss. Die Studie „Entscheidungsfaktoren bei der Stiftungsgründung“ zeigt jetzt, worauf Stifterinnen und Stifter bei der Errichtung und der Standortwahl achten. Im Frühjahr 2023 wurden dazu 336 Stifterinnen, Stifter und Verantwortliche aus Deutschland, der Schweiz und Österreich online befragt.

Standort definiert Freiraum

Die Stiftungserrichtung ist ein komplexes Rechtsgeschäft. Viele Stifterinnen und Stifter lassen sich deshalb beraten. Spätestens in diesem Kontext stellt sich auch die Standortfrage, denn sie steckt den Gestaltungsspielraum ab. Das nationale Stiftungsrecht regelt Gründung, Organisation und den laufenden Betrieb der Stiftung. Für die Hälfte aller Befragten ist es deshalb ein wichtiges Auswahlkriterium. Das Stiftungsrecht bestimmt auch die zulässigen privat- oder gemeinnützigen Stiftungszwecke.

Die nationalen Voraussetzungen variieren hier stark, wie das Beispiel Familienstiftung zeigt: Der Stiftungsstandort Schweiz ist für diesen Zweck schon immer unvorteilhaft. Die einst so günstigen Voraussetzungen in Österreich wurden wieder abgeschafft. Deutschland ist für Familienstiftungen besser aufgestellt, erhebt jedoch die Erbersatzsteuer. In Liechtenstein ist das Recht dagegen am freundlichsten ausgestaltet. Dies verdeutlicht, warum die Vertreter privater Stiftungen besonders häufig auf das Stiftungsrecht achten.

Sicherheit und Vertrauen

Egal ob gemein- oder privatnützig: Stifterinnen und Stifter wollen ihre Vorstellungen verwirklichen. Für 47 Prozent entscheiden die Instrumente zum Schutz des Stifterwillens wie Satzungs- und Zweckänderungsrechte bei der Standortfrage mit. Nach der Errichtung ist die Stiftung jedoch zivilrechtlichen Anpassungen ausgeliefert.

Das deutsche Stiftungsregister mit Publizitätswirkung fordert beispielsweise bald Stiftungen heraus, deren Satzung nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Es überrascht daher nicht, dass für fast 90 Prozent der Befragten die allgemeine Rechtssicherheit und für 80 Prozent die politische und wirtschaftliche Stabilität zentrale Faktoren sind.

Ein Staat, der auf der Suche nach neuen Einnahmequellen regelmäßig die steuerrechtlichen Voraussetzungen modifiziert, verspielt das Vertrauen in seine Stabilität. Dabei steht Steuern sparen häufig nicht mehr im Vordergrund: Nur etwas mehr als ein Drittel sieht die Besteuerung der Stiftung oder ihrer Erträge als Entscheidungsfaktor.

Kultur statt Kosten

Wer heutzutage stiftet, hat häufig eine starke Zusatzmotivation. Daher entscheidet auch das allgemeine Preisniveau eher selten über die Standortwahl: Nur 35 Prozent stufen es als wichtig ein. Die Kosten für die Errichtung und den laufenden Betrieb beeinflussen die Entscheidungen noch seltener. Beide Aspekte spielen für rund ein Fünftel der Befragten eine Rolle. Aus gutem Grund: Bei der Gründung sollte die Beratungsqualität im Vordergrund stehen, um den Schutz substantieller Vermögenswerte oder die volle philanthropische Kraft zu garantieren.

Statt finanzieller Argumente entscheiden, mit dem Vertrauen in den Standort und dem persönlichen Kontakt, häufiger persönliche Faktoren. Jeweils fast ein Drittel bezeichnet diese Aspekte als relevant. Am häufigsten beeinflusst jedoch die Nähe zum eigenen Wohn- bzw. Unternehmenssitz die Entscheidung. 55 Prozent der Befragten nannten dieses Kriterium. Mehr noch: Die Hälfte der Befragten sieht in der Verbindung zwischen Lebensmittelpunkt und Stiftungssitz sogar etwas Maßgebliches.

Alle Ergebnisse der gemeinsamen Studie von Liechtenstein FINANCE und F.A.Z. Business Media | research finden Sie unter: https://research.faz-bm.de/publikationen/liechtenstein-finance/stiftungsstudie-standortvergleich/.

thilo.kampffmeyer@faz-bm.de