Der Landkreis Kaiserslautern kann aufatmen. Er muss seine Kreisumlage nicht erhöhen, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz. Laut dortigem Landkreistag stehen die Kommunen finanziell mit dem Rücken an der Wand.

Das Land Rheinland-Pfalz unterliegt im Rechtsstreit mit dem Landkreis Kaiserslautern vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG). Der klamme Landkreis ist nicht zur Erhöhung der Kreisumlage verpflichtet, entschieden die Richter des OVG in Koblenz laut einer Mitteilung vom Mittwoch.

Die Kommunalaufsicht hatte für das Jahr 2016 den Haushalt des Kreises beanstandet und eine erhöhte Kreisumlage festgesetzt, beschreibt das OVG das Vorgehen des Landes. Der Fehlbetrag des unausgeglichenen Haushalts sollte damit um 2 Millionen Euro verringert werden. Dieses Vorgehen bewerteten die Richter des OVG in Koblenz jetzt als „rechtswidrig“.

Mindestausstattung ist verfassungsrechtlich geschützt

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass das Land in die verfassungsrechtlich geschützte finanzielle Mindestausstattung von mehr als einem Viertel der kreisangehörigen Kommunen eingegriffen habe.

Der Landkreis Kaiserslautern wiederum sah seine finanziellen Kräfte laut Mitteilung des Gerichts bereits „größtmöglich angespannt“. Für den Kreis stehe daher das Land in der Pflicht. Die Finanzausstattung durch das Land sei schlicht zu niedrig.

Kommunen stehen mit dem Rücken zur Wand

Das Gefüge von Land, Kreisen und Städten steht offenbar auf sandigem Grund. „Das Urteil belegt, wie desaströs die Finanzsituation in den Kommunen ist“, heißt es in einem Statement des rheinland-pfälzischen Landkreistages. Weder der Kreis noch seine Kommunen hätten im Jahr 2016 finanzielle Handlungsmöglichkeiten gehabt, ihr Defizit zu reduzieren. Auch wesentliche Einsparpotenziale seien nicht vorhanden gewesen.

Das Fazit des Landkreistags fällt dementsprechend klar aus: „Kreise und ihre Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken an der Wand.“ Das Land müsse endlich seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachkommen, seine Kommunen nachhaltig ausreichend finanziell auszustatten. Es helfe nichts, stattdessen vom klammen Kreis zu verlangen, sich das, was ihm an Geld fehlt, von seinen genauso klammen Kommunen zu holen. „Das Oberverwaltungsgericht hat diesem Weg des Landes nun einen Riegel vorgeschoben."

Der Streit ist nicht neu in Rheinland-Pfalz. Bereits im vergangenen Sommer sind der Landkreis Kaiserslautern und die hochverschuldete Stadt Pirmasens bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Wie DNK zu dem Zeitpunkt berichtete, wollen Stadt und Kreis mit einer Kommunalverfassungsbeschwerde prüfen, ob das aktuelle Landesfinanzausgleichsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die höchstrichterliche Entscheidung dazu steht noch aus.

ak.meves(*)derneuekaemmerer(.)de

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