Das Nutzer­konto für Finanzentscheider im öffentlichen Sektor

Nutzen Sie alle Vorteile von derneuekaemmerer.de – mit nur einem kostenlosen Konto.

Kostenlos registrieren

Würzburgs Kämmerer sieht Compliance-Prüfung gelassen

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Würzburgs Stadtkämmerer Robert Scheller steht wegen seiner privaten Tätigkeit im Immobilienbereich in der Kritik. Der Würzburger Stadtrat hat deshalb nun eine externe Compliance-Prüfung beauftragt, die im Detail klären soll, in welchem Rahmen private Nebentätigkeiten von kommunalen Mitarbeitern Compliance-konform sind. Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag hatten zuvor die Fraktionen von ÖDP, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerforum gestellt.

Interne Gutachten entlasten Kämmerer Scheller

Im Kern beziehen sich die Vorwürfe auf zwei verschiedene Geschäfte der DGS (Düll-Gerhard-Scheller) Projektentwicklung GbR. An der Gesellschaft ist Kämmerer Scheller zu einem Drittel beteiligt. In einem Fall hatte die DGS im Jahr 2017 eine Immobilie von einer Entwicklungsgesellschaft gekauft, die diese wiederum zuvor in einem Vergabeverfahren von der Stadt Würzburg erworben hatte. Im zweiten Fall hatte die Stadt Würzburg der DGS im Jahr 2021 Teilflächen eines Grundstücks direkt verkauft.

Nachdem eine Lokalzeitung die Sachverhalte publik gemacht hatte, hatte Würzburgs Oberbürgermeister Christian Schuchardt das Rechnungsprüfungsamt (RPA) auf Vorschlag von Scheller selbst schon Mitte Juli mit einem Gutachten beauftragt. Dieses hatte weder Hinweise auf Straftaten wie Korruption oder Vorteilsannahme noch auf Verstöße gegen den städtischen Verhaltenskodex finden können.

Rechnungsprüfungsamt: keine Genehmigungspflicht

Auch ein weiteres aktuelles Gutachten des städtischen Rechtsamts entlastet Scheller. Es ist ebenso wie der RPA-Bericht öffentlich zugänglich. Hier stand die Frage im Zentrum, ob Schellers private Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig sind. „… es erscheint vertretbar, dass Robert Scheller für seine Tätigkeit (noch) keiner Nebentätigkeitsgenehmigung bedarf“, heißt es dort zusammenfassend. Allerdings sei dieser Befund „nicht ganz unproblematisch“ – etwa aufgrund einer „geringe(n), aber ggf. bestehende(n) Gefahr der zukünftigen Umqualifizierung [der Einkünfte] durch das FA in gewerbliche Einkünfte“.

Der Kämmerer hatte sich bereits am 13. Juli mit einer persönlichen Erklärung an den Stadtrat gewandt und betont, dass es sich bei allen Vorgängen um privates Engagement gehandelt habe. Aus seiner beruflichen Tätigkeit dürfe er „keinen Vorteil ziehen, aber auch keinen Nachteil haben“, so Scheller gegenüber dem Stadtrat.

Scheller: „Private Vermögensverwaltung“

Auch auf Nachfrage dieser Redaktion unterstreicht Scheller, der seit 2014 Kämmerer von Würzburg ist, noch einmal den privaten Charakter seiner Aktivitäten. Diese seien als „private Vermögensverwaltung, bzw. die Weiterentwicklung des Grundvermögens meiner Familie“ einzuordnen, zumal eines der betreffenden Grundstücke ursprünglich seiner Mutter gehört habe.

„Dort, wo es Schnittstellen zur Stadt Würzburg gab, war eine persönliche Beteiligung ausgeschlossen. Dort, wo ein Anschein einer Verquickung von privaten und dienstlichen Interessen als Kämmerer oder gar des Vorliegens eines persönlichen Vorteils hätte entstehen können, habe ich diesen Anschein durch die Information der Gremien ausgeräumt“, ergänzt Scheller. Er begrüße nach den bereits vorliegenden entlastenden Gutachten nun auch das externe Compliance-Gutachten und sehe dessen Ergebnissen gelassen entgegen.

OBM Schuchardt: Compliance-Regelungen weiterentwickeln

Ähnlich äußert sich auch Oberbürgermeister Christian Schuchardt gegenüber DNK: Er gehe davon aus, dass die anstehende externe Bewertung die Einschätzung der internen Dienststellen bestätigen werde. Ein solches Gutachten sei angesichts der öffentlichen Debatte bedeutsam und zielführend. „Denn darüber hinaus ist die Weiterentwicklung der Compliance-Regelungen und der organisatorischen Vorgaben für uns sehr wichtig, um eben das Vertrauen in die Verwaltung zu stärken“, betont Schuchardt.

s.doebeling@derneuekaemmerer.de

Info

Oberbürgermeister Christian Schuchardt ist Mitglied des DNK-Fachbeirats. Die redaktionelle Berichterstattung zu den Vorgängen in Würzburg erfolgt unabhängig und unbeeinflusst von persönlichen Beziehungen.
Dr. Sarah Döbeling

Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.