Kaum ist der Grundsteuer-Kompromiss da, wird Kritik laut. Teile der SPD empören sich über die von Bayern erkämpften Öffnungsklauseln. Auch Hamburg könnte ausscheren. Die FDP wiederum schlägt der Groko einen Deal vor.

Der von der Großen Koalition errungene Grundsteuerkompromiss sorgt weiter für Diskussionen. Insbesondere in der SPD regt sich Unmut. Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, kritisiert die im Grundsteuerentwurf vorgesehenen Öffnungsklauseln. Diese würden zu „mehr Bürokratie“ führen, das Recht zersplittern und die Wirtschaft belasten, sagte er der Süddeutschen Zeitung. Auch mit Blick auf die Debatte über gleichwertige Lebensverhältnisse sei nicht nachvollziehbar, dass es theoretisch bis zu 16 verschiedene Grundsteuermodelle geben könnte.

Daldrup erneuerte seine Kritik am Vorgehen der CSU. Diese habe Kommunen und Länder in Haft genommen, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Dieses Vorgehen sei „unverantwortlich“.

Binding: CSU auf dem Egotrip

Ähnlich argumentiert Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Die CSU wolle bei der Grundsteuer auf dem Rücken der Kommunen ein „länderegoistisches Modell“ durchsetzen. Das sei sehr schlecht für die Bürger, die sich nun nicht mehr auf eine einheitliche Regelung in verschiedenen Ländern verlassen können“, sagte er im Deutschlandfunk.

Dabei ist längst nicht klar, ob Bayern das einzige Land sein wird, das von der bei der Grundsteuerreform geplanten Öffnungsklausel Gebrauch machen wird. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kündigte unmittelbar nach Bekanntwerden des Kompromisses an, den Grundsteuer-Gesetzentwurf genau unter die Lupe nehmen zu wollen. Der Nachrichtenagentur dpa sagte Dressel, dass er die Vorlage mit Blick auf die Auswirkungen für Hamburg sehr gründlich durchrechnen werde – insbesondere im Hinblick auf die drastische Bodenwertentwicklung. „Danach werden wir auch klären, ob und wie wir in Hamburg von einer Länderöffnungsklausel selbst Gebrauch machen werden.“

Kommt die Grundsteuer C?

Erfreut über den ausgehandelten Kompromiss bei der Grundsteuer zeigte sich hingegen Würzburgs Oberbürgermeister Christian Schuchardt (CDU). „Gerade die Öffnungsklausel für die Länder macht diese durch Gerichtsentscheidung notwendige Reform sehr praktikabel, ohne dass es zu einer Überbürokratisierung und -regulierung in Bayern kommen muss“, sagt Schuchardt.

Zugleich wies er darauf hin, dass auch weiterhin die Möglichkeit bestehe, eine „Grundsteuer C“ auf unbebaute, baureife Grundstücke zu erheben. „Städte mit großer Wohnungsnot profitieren von einer Grundsteuer C. Sie erhöht den Anreiz, Baulücken für neue Wohnungen zu nutzen.“

Erleichtert zeigte sich auch Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Mit Blick auf die Öffnungsklauseln sagte er dem Deutschlandfunk, dass sich sein Verband eine bundeseinheitliche, verbindliche Regelung gewünscht hätte. Allerdings sei es in der Politik üblich, Kompromisse zu machen. Er glaube nicht, dass es bei der Grundsteuer zu einem Flickenteppich kommen werde. Aktuell sei Bayern das einzige Land, das eine abweichende Lösung angekündigt habe. „Das Abweichen kostet Verwaltungskraft. Das ist Aufwand, so ganz einfach ist das nicht“, betonte Landsberg.

FDP schlägt Deal vor

FDP-Chef Christian Lindner brachte unterdessen gegenüber dem FOCUS einen neuen Vorschlag in die Debatte ein. Er will durchsetzen, dass die Länder im Zuge der Grundsteuerreform einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einführen können. Die FDP wolle so mehr Menschen „den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen, was zugleich hilft, den Mieter-Markt zu entspannen“.

Da für die Reform der Grundsteuer das Grundgesetz geändert werden muss, ist die Große Koalition auf Stimmen der Opposition angewiesen. Der Bundestag soll sich noch vor der Sommerpause mit der Reform der Grundsteuer befassen.  

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de

 

 

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