Der Derivate-Prozess um die Pforzheimer Kommunalpolitikerinnen Christel Augenstein und Susanne Weishaar geht in die nächste Runde. Die Verteidiger haben nun Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim eingelegt. Das Landgericht hatte Augenstein und Weishaar wegen Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Nach den Schuldsprüchen Ende November haben die Verteidiger der wegen riskanter Swap-Geschäfte verurteilten Kommunalpolitikerinnen Revision eingelegt. Das geht aus übereinstimmenden Medienberichten hervor. Die frühere Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und die ehemalige Kämmerin Susanne Weishaar (parteilos) waren vom Landgericht Mannheim wegen riskanter Zinswetten zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und acht Monaten bzw. zwei Jahren verurteilt worden.

 

Nach Auffassung des Landgerichts hatten die beiden Politikerinnen mit den Spekulationsgeschäften den Tatbestand der Untreue verwirklicht. Die Zinswetten hatten der Stadt Pforzheim einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe beschert. Die Strafverteidiger von Augenstein und Weishaar hatten im Verfahren auf Freispruch plädiert.

 

s.nitsche(*)derneuekaemmerer(.)de

 

 

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