In Sachsen-Anhalt sollen die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf haben CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen jetzt im Landtag eingebracht. Die geplante Maßnahme soll auch rückwirkend gelten.

Mit den Straßenausbaubeiträgen könnte in Sachsen-Anhalt noch in diesem Jahr Schluss sein. Die schwarz-rot-grüne Koalition brachte in der vergangenen Woche einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der umstrittenen Umlage in den Landtag ein.

Demnach dürften die Kommunen Sachsen-Anhalts ihren Einwohnern rückwirkend bis zum Jahresanfang 2020 keine Straßenausbaumaßnahmen, kurz Strabs, mehr in Rechnung stellen. Alle Beiträge, die in diesem Jahr bereits gezahlt wurden, müssten die Kommunen somit unverzinst zurückzahlen.

„Kann-Regelung“ bei Strabs

„Für alle Straßenausbaumaßnahmen, bei denen die Beitragspflicht bis einschließlich 31. Dezember 2019 entstanden ist, bliebe es bei der bisherigen Rechtslage“, teilt der Landtag mit.

Eine Ausnahme könnte es aber geben: Rüdiger Erben, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, spricht von einer Kann-Regelung für Beiträge, die in den vergangenen zwei Jahren entstanden, aber noch nicht erhoben sind. „Hier könnten die Kommunen selbstständig entscheiden, ob diese Beiträge erhoben würden“, so Erben.

Straßenausbaubeiträge sorgten für Protest

Wie auch in anderen Bundesländern sorgten die Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt für viel Protest. Zeitgleich mit dem Gesetzesentwurf wurde im Plenum des Landtages die Position einer Volksinitiative angehört, die zuvor 30.000 Unterschriften gesammelt hatte.

„Der Gesetzentwurf ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagte Mitinitiatorin Cornelia Birkner bei ihrer Rede im Plenum. Die Volksinitiative sprach sich allerdings gegen eine Kann-Regelung für Beiträge aus. Diese benachteilige schwache Kommunen.

Landesmittel sollen Mehrbelastung ausgleichen

Das Geld, das den Kommunen später in der Kasse fehlt, soll dem Gesetzentwurf zufolge aus dem sachsen-anhaltischen Landeshaushalt ausgeglichen werden. Für zukünftige Baumaßnahmen ist laut Landtag ab 2022 ein jährlicher Mehrbelastungsausgleich in Höhe von 15 Millionen Euro für entgangene Straßenausbaubeiträge vorgesehen.

Nach welchen Kriterien die Verteilung der Pauschalen auf die Kommunen erfolgen soll, ist aber offenbar noch nicht abschließend geklärt. Dieses Detail sei noch offen, sagte Olaf Meister, Sprecher für Kommunales von Bündnis 90/ Die Grünen, im Plenum. Der Verteilungsschlüssel solle den tatsächlichen Aufwand der Kommunen widerspiegeln.

Über den Gesetzesentwurf diskutieren in den kommenden Wochen mehrere Fachausschüsse; das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

alexandra.jarchau(*)faz-bm(.)de

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