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„Die Bürokratie im Steuerrecht wird zum Standortnachteil“

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Herr Professor Kirchhof, Sie haben in einem Gutachten die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuer-Modells der Bundesregierung angezweifelt, das die Grundlage für die künftige Erhebung in elf Bundesländern ist. Halten Sie wertabhängige Grundsteuermodelle wie das des Bundes per se für verfassungswidrig?

Zunächst: Das Grundgesetz schreibt nicht vor, wie man es richtig macht. Der Streit, ob ein Grundsteuermodell wertbasiert sein sollte oder nicht, ist ein verfassungspolitischer Streit, der nicht automatisch etwas über die Verfassungsmäßigkeit der Modelle aussagt. Aus verfassungsrechtlicher Sicht muss ein Modell aber stringent und möglichst einfach gestaltet sein. Wertbasierte Modell bereiten erhebliche Probleme, weil die Werte fehleranfällig, oft aufwändig zu ermitteln und zu aktualisieren sind. Man könnte aber durchaus ein einfaches wertbasiertes Modell wählen, das hat der Bund aber nicht getan. Er hat sich weder für eine vereinfachende Typisierung entschieden noch dafür, die Immobilienwerte exakt ermitteln zu lassen. Damit ist ein verfassungswidriges Mischsystem entstanden.

Bei den Bürgern sorgt vor allem der praktische Aufwand im Vorfeld bei der Umsetzung des Bundesmodells für Ärger. Ein wertunabhängiges Modell, wie es Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen verabschiedet haben, führt dann aber doch auch – abgesehen von der juristischen Grundsatzdiskussion – automatisch zu weniger Unmut, oder?

Es stimmt, der Aufwand für den einzelnen ist beim Bundesmodell deutlich höher, der Gesetzgeber mutet den Eigentümern einiges zu. Hätte der Bund sich für ein einfaches wertunabhängiges Modell entschieden, hätte es sicher auch Gegenwehr gegeben – aber weniger. Gerade im Gewerbebereich ist der Aufwand für die Ermittlung der neuen Besteuerungsgrundlagen so hoch, dass die Steuerpflichtigen zum Teil sehr viel für die Erstellung ihrer Grundsteuererklärungen zahlen müssen.

Bei all diesen Diskussionen: Würde die Bundesrepublik nicht besser fahren, wenn sie das Gesamtsystem überdenken und die Grundsteuer als solche abschaffen würde? Um Einnahmenausfälle zu vermeiden, könnte die Kommunen dann zum Beispiel einen höheren Anteil an der Einkommenssteuer erhalten.

Ich begrüße diese Forderung. Wir benötigen in jedem Fall eine hebesatzgebundene Steuer für die Gemeinden, das schreibt Artikel 106 des Grundgesetzes vor. Dafür brauchen wir aber nicht unbedingt ein eigenes Steuerregime. Ich plädiere dafür, dass wir uns an Ländern wie Estland orientieren, in denen die Besteuerung einfach digital „mitläuft“. Wir haben zahlreiche Steuerarten. Manche sollten wir abschaffen, bei anderen an bestehende Abgaben anknüpfen. Dann würde der Aufwand für alle Steuerbetroffenen und auch die Streitanfälligkeit deutlich abnehmen. Denn: Wir neigen dazu, im Steuerrecht die Freiheitsrechte zu vergessen und konzentrieren uns zu sehr auf die Gleichheit. Die bürokratischen Lasten im Steuerrecht werden aber zu einem immer größeren Standortnachteil. Deshalb wäre ich für eine große Steuerreform offen, die die Grundsteuer, aber auch die Gewerbesteuer, die ebenfalls den Kommunen zusteht, einschließt. Die Gemeindefinanzen müssen aber gesichert sein.

s.doebeling@derneuekaemmerer.de

Dr. Sarah Döbeling

Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.