Der Sächsische Landtag hat am gestrigen Mittwoch das Gesetz für die Neuregelung der Grundsteuer verabschiedet. Der Freistaat reiht sich nun in die Riege mehrerer Bundesländer ein, die die sogenannte Öffnungsklausel nutzen und vom Bundesmodell abweichen. Das Kabinett hatte bereits im vergangenen Sommer den Grundstein für ein eigenes Modell gelegt.
Künftig soll die Steuermesszahl in Sachsen von der Art der Nutzung eines Grundstücks abhängen: Für unbebaute Grundstücke und Wohngrundstücke soll sie bei 0,36 Promille liegen, für Geschäftsgrundstücke bei 0,72 Promille, teilte der Freistaat mit. Damit sei sichergestellt, dass „die Einnahmen für die sächsischen Kommunen insgesamt gleich bleiben und es (…) nicht zu einer unfairen Belastung einzelner Grundstücksarten kommt, wie es im Bundesmodell der Fall gewesen wäre“, stellte das Land klar.
Vorjohann: Modell mit sächsischen Besonderheiten
Finanzminister Hartmut Vorjohann zeigte sich nach der Abstimmung zufrieden: „Unser erklärtes Ziel war es, ein Modell umzusetzen, das bürokratiearm, fair und verfassungsfest ist, ohne die sächsischen Besonderheiten aus dem Auge zu verlieren. Es ist uns gelungen, dieses Ziel zu erreichen“, sagte der CDU-Politiker.
Die Fraktionen der regierenden Kenia-Koalition hatten für das Gesetz gestimmt. Die Linkspartei hatte sich bei der Abstimmung enthalten, die AfD hatte sich gegen den Entwurf ausgesprochen.
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