Kommunen bekommen zwei weitere Jahre Zeit, um ihre Verträge auf das neue Umsatzsteuerrecht umzustellen. Der kurzfristige Aufschub für §2b UStG sorgt allerdings auch für Kritik.

Der neue §2b UStG wird erst ab dem Jahr 2025 verpflichtend gelten – und nicht schon ab dem kommenden Januar greifen. Das hat der Bundestag am Freitag vergangener Woche beschlossen. Die Unionsfraktion hatte das Vorhaben hingegen wegen „europarechtlicher Risiken“ abgelehnt, heißt es in dem entsprechenden Bericht des Bundestags. 

Das Bundesfinanzministerium hatte die Verlängerung der Übergangsregelung kurzfristig in das Jahressteuergesetz 2022 aufgenommen. Ziel des Schrittes ist, die Kommunen im Angesicht von Ukrainekrieg, Energiekrise und Grundsteuerreform nicht noch weiter zu belasten. „Der Übergang zu einem neuen Besteuerungsregime bei der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts könnte hier zu einer Überlastung der Strukturen führen. Dies gilt es zu vermeiden“, erklärte Katja Hessel (FDP), Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, kurz vor der Verabschiedung gegenüber dieser Redaktion. Die Fristverlängerung hält das BMF – anders als die CDU/CSU-Fraktion – unionsrechtlich für vertretbar, bestätigte Hessel. 

Geteiltes Echo auf Fristverlängerung 

In der Öffentlichkeit war der Aufschub zuvor auf ein geteiltes Echo gestoßen. Recklinghausens Kämmerer Ekkehard Grunwald etwa kritisierte den Bund für seine kurzfristige „Rolle rückwärts“ und den damit verbundenen praktischen Konsequenzen für seine Kommune. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten die Entscheidung jedoch grundsätzlich. Allerdings beanstandeten sie in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass die Verschiebung erst „denkbar knapp vor Fristende“ bekannt gegeben wurde.  

Auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) äußerte sich ähnlich: Der Aufschub sei eine „willkommene Erleichterung.“ „Ärgerlich ist allerdings, dass der Bund erst kurz vor Jahresende eine plötzliche Kehrtwende bei seiner Haltung vollzieht“, ergänzte der CSU-Politiker, da viele Kommunen sich bereits aufwändig auf die Umstellung vorbereitet hätten. 

Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat. Dieser soll es auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 16. Dezember absegnen.  

s.doebeling@derneuekaemmerer.de 

Info

Einen ausführlichen Bericht zur Fristverlängerung finden Sie in der kommenden Printausgabe Der Neue Kämmerer, die an diesem Freitag erscheint.  

Alle Entwicklungen rund um die Reform des Umsatzsteuerrechts zum Nachlesen gibt es auf der DNK-Themenseite zu §2b.

 

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