Das Amtsgericht München hat gegen den ehemaligen Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD) einen Strafbefehl wegen Vorteilsannahme erlassen. Gerich wurde in insgesamt 12 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in „deutlich 5-stelliger Höhe“ verurteilt, wie ein Sprecher des Gerichts auf Nachfrage von DNK bestätigte. Gerich gelte damit als vorbestraft. Der Strafbefehl sei rechtskräftig.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Gerich in seiner Funktion als Oberbürgermeister zwischen 2014 und 2017 Vorteile im Gesamtwert von mehr als 20.000 Euro angenommen hatte. Gerich hatte sich und seinen Ehemann laut Informationen des Amtsgerichts von dem Münchener Unternehmer Roland Kuffler in dessen Ferienvilla im südfranzösischen St. Tropez sowie in einem Münchener 5-Sterne-Hotel der Kuffler-Gruppe einladen lassen.
Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte Verfahren ein
Gerich war ebenfalls wegen des Verdachts der Vorteilsannahme ins Visier der Wiesbadener Staatsanwaltschaft geraten. Wie DNK berichtete, wurden die Ermittlungen jedoch im Oktober 2019 eingestellt. Es hatte sich in dem Fall kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Als Reaktion auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hatte sich der damalige Oberbürgermeister aus der Politik zurückgezogen.
Info
Über alle Hintergründe und weitere aktuelle Verfahren informiert Sie die Themenseite Haftung.
Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.

