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EU prüft Übernahme von DDR-Altschulden

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Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat aus einem Entschuldungsprogramm für Kommunen die ersten Tranchen zur Übernahme sogenannter DDR-Wohnungsbaualtschulden ausgezahlt. Der diesbezüglich große Wurf bleibt bislang aber noch aus. Denn ein laufendes Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Union behindert nach wie vor die Auszahlung weiterer Mittel. Die EU überprüft auf Antrag des Landes die Beihilfekonformität der Entschuldung.

Knapp 350 Anträge auf Übernahme von DDR-Altschulden

Nach Angaben des Landes gingen 2021 insgesamt 348 Anträge von 287 Kommunen auf eine Entlastung von DDR-Wohnungsbaualtschulden ein. Deren Gesamtvolumen beläuft sich auf insgesamt 227 Millionen Euro. Bearbeitet wurden davon bis zum Jahreswechsel 187 Anträge von 161 Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 61,6 Millionen Euro.

Bis die EU-Beihilfekonformität abgeklärt ist, kann die Entschuldungshilfe allerdings nur in bestimmten Fallkonstellationen beziehungsweise bis 200.000 Euro gewährt werden. Daher sind bislang nur 17,5 Millionen Euro bewilligt und 11,6 Millionen Euro bereits ausgezahlt. „Die Differenz in Höhe von 44,1 Millionen Euro können wir erst nach einer positiven Entscheidung aus Brüssel bescheiden“, erklärt Landesbauminister Christian Pegel.

Einer Ungerechtigkeit der Wendezeit entgegenwirken

Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, das seine Städte, Gemeinden und kommunalen Wohnungsunternehmen von DDR-Wohnungsbaualtschulden entlastet. Dafür trat am 29. Januar 2021 die „Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft“ in Kraft. Dabei handelt es sich um finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung haben.

Mit dem Entschuldungsprogramm wolle man einer „Ungerechtigkeit des deutsch-deutschen Einigungsvertrags“ entgegenwirken, so Pegel. „Der Einigungsvertrag regelte, dass in der DDR zur Wohnungsversorgung genutztes volkseigenes Vermögen, aber auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden übergingen. Diese Schulden belasten unsere Kommunen mehr als 30 Jahre nach der Wende noch immer“, sagt der Bauminister. „Indem wir sie von diesen Verbindlichkeiten befreien, geben wir ihnen mehr finanziellen Gestaltungspielraum.“

a.erb@derneuekaemmerer.de

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Mehr zum Thema Altschulden erfahren Sie auf unserer Themenseite.
Andreas Erb

Andreas Erb ist Redakteur im Public Sector des F.A.Z.-Fachverlags. Er arbeitet insbesondere an der Weiterentwicklung der Plattform #stadtvonmorgen und berichtet dabei vorwiegend über urbane Transformationsprozesse. Für die Redaktion von „Der Neue Kämmerer“ beleuchtet er diese Themen aus Perspektive der Kommunalfinanzen. Seit 1998 ist der Kulturwissenschaftler als Journalist und Autor in verschiedenen Funktionen tätig, seit 2017 als Redakteur im F.A.Z.-Fachverlag.