Die Grundsteuer oder: Steuer ohne Grund?

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Kein Tag vergeht ohne Schlagzeilen zur neuen Grundsteuer. Behörden landauf, landab appellieren an die Bürger, ihre Erklärungen für die neuen Berechnungsmethodiken abzugeben. Und Bürger landauf, landab laufen Sturm angesichts des gestiegenen Erklärungsaufwands und einer befürchteten höheren Steuerlast. Das Netz ist voll von Aufrufen, gegen die zum Teil schon verschickten Grundlagenbescheide vorzugehen, die die Basis sind für die späteren finalen Grundsteuerbescheide.

Grundsteuer-Gutachten von Kirchhof

Wasser auf die Mühlen vieler Bürger hat im April ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Gregor Kirchhof gegossen. Der bekannte Augsburger Juraprofessor hat im Auftrag des Eigentümervereins Haus & Grund dargelegt, dass das Bundesmodell der neuen Grundsteuer seiner Auffassung nach verfassungswidrig ist.

Wohlgemerkt: Das Bundesmodell, in Anlehnung an die Handschrift des heutigen Bundeskanzlers und ehemaligen Finanzministers auch „Scholz-Modell“ genannt, gilt ab 2025 in elf von 16 Bundesländern und damit für die große Mehrheit der Eigentümer. Neben formellen Kritikpunkten – so bezweifelt Kirchhof etwa die Zuständigkeit des Bundes dafür, ein neues Grundsteuergesetz zu erlassen – fußt ein Großteil seiner juristischen Einwände auf der inhaltlichen Ausgestaltung des vom Bund gewählten wertabhängigen Modells.

Zur Erinnerung: Nach dem historischen Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, war eine hitzige Debatte darüber entbrannt, ob ein neues, verfassungskonformes Modell weiterhin auf Werten basieren könne oder – so haben es am Ende die Länder Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen umgesetzt – sich nur auf Flächen beziehen solle.

Aufwand führt zu Gegenwehr

Dass die juristische Diskussion um die Wert(un)abhängigkeit der Grundsteuer nicht mit der Festlegung auf ein Modell abebben würde, ist wenig überraschend. Dass die öffentliche Debatte mit der aktuellen Vehemenz geführt wird, liegt aber offenkundig auch an dem praktischen Aufwand, den die Erklärung nach dem Bundesmodell den Bürgern abverlangt. Das vermutet auch Kirchhof: „Hätte der Bund ein wertunabhängiges Modell gewählt, gäbe es sicher auch Gegenwehr – aber weniger“, sagt der Jurist im Gespräch mit dieser Redaktion.

Für Kirchhof selbst ist die Wertabhängigkeit des Bundesmodells als solche aber gar nicht der entscheidende verfassungsrechtliche Knackpunkt. Er attestiert dem Bund vielmehr ein unsystematisches Vorgehen: Der Gesetzgeber habe sich weder für eine vereinfachende Typisierung entschieden noch dafür, die Immobilienwerte exakt ermitteln zu lassen. Damit sei ein verfassungswidriges Mischsystem entstanden.

Als pauschale Absage an einen wertbasierten Ansatz möchte Kirchhof die Kritik aber nicht verstanden wissen: „Das Grundgesetz schreibt nicht vor, wie man es richtig macht. Der Streit, ob ein Grundsteuermodell wertbasiert sein sollte oder nicht, ist ein verfassungspolitischer Streit, der nicht automatisch etwas über die Verfassungsmäßigkeit der Modelle aussagt.“

BMF: „verfassungskonform, rechtssicher und zeitgemäß“

Das Bundesfinanzministerium zeigt sich von der aktuellen Aufregung unbeeindruckt. Zwar hat das Ministerium Kreisen zufolge ein Gegengutachten zu Kirchhofs Ausführungen in Auftrag gegeben. Nach außen aber heißt es schlicht, man würde externe Gutachten grundsätzlich nicht kommentieren.

Stattdessen wiederholt ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage die offizielle Sprachregelung: „Das Gesetz ist in einem grundgesetzlich rechtmäßigen Verfahren zustande gekommen und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Ausgestaltung der Grundsteuer ausgerichtet.“

Aus kommunaler Sicht gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund zur Beunruhigung. Es sei keineswegs überraschend, dass auch die neuen Grundsteuergesetze den Gerichten vorgelegt werden, sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Uwe Zimmermann. So dramatisch, wie die Lage in den Medien teils dargestellt werde, sei sie aber nicht.

DStGB: „Keine große Einspruchswelle“

Etwa 85 Prozent der Steuerpflichtigen hätten bereits eine neue Erklärung abgegeben, die Einsprüche gegen die Grundlagenbescheide bewegten sich dabei im einstelligen Bereich, hat der Spitzenverband gemeinsam mit seinen Landesverbänden ermittelt. Zimmermann: „Da würde ich nicht von einer großen Einspruchswelle sprechen.“ Die meisten Einsprüche richteten sich zudem gegen die Flächenfeststellungen und nicht gegen die rechtlichen Grundlagen der Besteuerung. „Wir wollen den Gerichten nicht vorgreifen. Aber es spricht einiges dafür, dass die Modelle der gerichtlichen Einschätzung standhalten werden“, vermutet Zimmermann.

s.doebeling@derneuekaemmerer.de

Info

Dieser Leitartikel ist zuerst in der aktuellen Ausgabe 2/2023 von Der Neue Kämmerer erschienen. Hier geht es zum Abo und hier zur Newsletter-Anmeldung.

 

 

Dr. Sarah Döbeling

Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.