Hessens Finanzminister Michael Boddenberg hat einen Gesetzentwurf für die Novelle der Grundsteuer auf den Weg gebracht.

Der nächste Schritt auf dem hessischen Sonderweg zur Grundsteuerreform ist getan. Landesfinanzminister Michael Boddenberg hat vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur Neuregelung vorgestellt, den das Kabinett beschlossen hat.

Bei dem angestrebten Modell handelt es sich um das Flächen-Faktor-Verfahren. Hierfür hatte Boddenberg sich bereits im Mai vergangenen Jahres ausgesprochen, wurde damals allerdings mit Kritik konfrontiert  –  DNK berichtete.

Bundesmodell zu aufwändig

In dem jetzt vorgestellten Gesetzentwurf erklärt die Landesregierung ihre Entscheidung für die Öffnungsklausel. Die bundesgesetzlichen Regelungen zur Bewertung des Grundvermögens seien nur mit unverhältnismäßigem Aufwand administrierbar. „Ohne eine landesgesetzliche Abweichung müssten hessenweit ca. 2,3 Mio. Fälle des Grundvermögens nach dem aufwändigen Bundesgesetz bearbeitet werden“, heißt es.

Auch sei im Schrifttum über das Bundesmodell bereits frühzeitig auf verfassungsrechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Bewertung des Grundvermögens hingewiesen worden. „Eine Umsetzung dieses Gesetzes wäre somit auch mit Unsicherheiten für die kommunalen Haushalte verbunden.“

Grundsteuer soll ländliche Kommunen fördern

Das Hessen-Modell der Grundsteuer sei hingegen „gerecht, einfach und verständlich“, betonte Boddenberg. Zudem ermögliche es in Kombination mit einer guten IT-Struktur eine bürokratiearme Lösung. „Wir stärken auch ländlichere Gegenden in Hessen, denn die künftig 7 statt bisher 29 Bewertungsstellen für die Grundsteuer werden in Ämtern jenseits der Ballungszentren angesiedelt“, sagte der Finanzminister. Er kündigte an, 200 Arbeitsplätze zu verlagern.

Im nächsten Schritt können Verbände und Experten mittels einer schriftlichen Anhörung Feedback zu dem Gesetzentwurf geben. Nach der Sommerpause wird sich das Kabinett dann erneut mit dem Entwurf befassen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

a.jarchau@derneuekaemmerer.de

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