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Bund startet Förderprogramme für den Klimaschutz

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Die Förderlandschaft des Bundes für Klimaschutz und Klimaanpassung ist in Bewegung geraten. Der Stopp der Kreditermächtigungen für den Klima- und Transformationsfonds durch das Bundesverfassungsgericht machte einige Kürzungen im aktuellen Bundeshaushalt 2024 nötig. Zwischenzeitlich war die Beantragung einiger Förderprogramme ausgesetzt, die nun fortgeführt werden. Andere Förderprogramme wie das Programm „Energetische Stadtsanierung“ wurden dagegen beendet.

Förderung der Wärmeplanung über die Länder

Wichtige Fördermittelgeber für Kommunen sind der Bund und die Länder, die unter anderem Mittel des Bundes an die Kommunen verteilen sollen. So stellt der Bund den Ländern 2024 durch einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer 500 Millionen Euro für die Förderung der Wärmeplanung zur Verfügung. Der direkte Weg zur Förderung durch den Bund geht zumeist über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die nun einige Förderprogramme wieder zur Antragstellung freigegeben hat.

Zuschuss für Neubau und Erstkauf von Gebäuden

In einer Pressekonferenz am 19. Februar kündigte Bundesbauministerin Clara Geywitz die Verfügbarkeit des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“ (Produktnummern 498 für Wohngebäude und 499 für Nichtwohngebäude) bereits für den Folgetag an. Kommunen können damit einen Zuschuss in Höhe von maximal 12,5 Prozent der Kosten für den Neubau und Erstkauf von Wohngebäuden, Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden beantragen. Je nach effizienzabhängiger Förderstufe werden bis zu 100.000 Euro förderfähiger Kosten mit fünf Prozent beziehungsweise bis zu 150.000 Euro förderfähiger Kosten mit 12,5 Prozent bezuschusst. Bei Nichtwohngebäuden liegen die förderfähigen Kosten bei zehn Millionen Euro beziehungsweise 15 Millionen Euro mit den gleichen Zuschusssätzen. 

Neues Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“

Mit einem neuen Programm für die naturnahe Gestaltung von Grünflächen erweitert die KfW hingegen ihr Angebot. Unter dem Titel „NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (Produktnummer 444) gewährt das Bundesumweltministerium Kommunen Zuschüsse für die Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement, die Pflanzung von Bäumen und die Schaffung von Naturoasen. Fördermittelempfänger erhalten einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten für Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Personalkosten für die mehrjährige Entwicklungspflege von Neupflanzungen. Finanzschwache Kommunen werden mit bis zu 90 Prozent gefördert. Personalkosten werden mit bis zu 72.000 Euro je Modul berücksichtigt.

g.schilling@derneuekaemmerer.de

Gunther Schilling

Gunther Schilling ist Verantwortlicher Redakteur Public Sector mit Schwerpunkt „#stadtvonmorgen“. Für „Der Neue Kämmerer“ schreibt er insbesondere über die Themen Haushalt und kommunale Unternehmen. Der Diplom-Volkswirt ist seit 1990 als Redakteur in der F.A.Z.-Verlagsgruppe tätig. Das Team von „Der Neue Kämmerer“ verstärkt Gunther Schilling seit Januar 2022. Zuvor war er Leitender Redakteur des Außenwirtschaftsmagazins „ExportManager“.