Der Bund und die Länder legen ein Förderprogramm nach und neben dem nächsten auf. Das Förderkarussell dreht sich immer schneller. Offensichtlich kann niemand sagen, wie viel Geld im System ist. Es geht primär um den Finanz-Input. Ob damit die avisierten Ziele tatsächlich erreicht werden, ist unklar. Das scheint dem Öffnen der Büchse der Pandora zu gleichen, weil sowohl Geber als auch Empfänger sich an die Programme gewöhnen.
Zumindest diese Probleme sind erkannt: Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene hat zum Ziel, die kommunalen Förderprogramme zu „verbessern“. So liege der Fokus darauf, diese zu entbürokratisieren, sinnvoll zu bündeln und mit praxistauglichen Fristen zu versehen. Nach dem schwarz-roten Koalitionsvertrag in Hessen sollen die Fördermittelverfahren gänzlich „neu gedacht“ werden. Die bestehenden Förderprogramme sollen auf Vereinfachungsmöglichkeiten und ihre Wirksamkeit überprüft werden. „Programme, die mit übermäßig viel Bürokratie und Aufwand verbunden oder von geringem Nutzen sind, werden beendet; hieraus ergeben sich finanzielle Spielräume, die genutzt werden können.“
Problem anpacken
Bei solch gutgemeinten Interessensbekundungen darf es nicht bleiben. Gerade für Landgemeinden und Kleinstädte, mithin die deutliche Mehrzahl der Kommunen, erscheinen eine Evaluierung und Neugestaltung des Fördersystems wichtig. Sie sind für die Nachhaltigkeitstransformation von wesentlicher Bedeutung. Gleichwohl stehen die kleineren Kommunen in einem Spannungsfeld zwischen knappen (Finanz-)Mitteln und hohen Investitionsbedarfen. Hochkomplexe Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren sind kontraproduktiv, da sie wichtige personelle und monetäre Ressourcen binden, die im Wald, in der Kita oder im ÖPNV dringender gebraucht werden.
Den Förderdschungel lichten
Oft wird vom sogenannten „Förderdschungel“ gesprochen. Dieses Phänomen manifestiert sich in verschiedenen Dimensionen. Zum einen sind Kommunen überfordert, den Förderdschungel zu durchblicken. Es ist schwer, das für ein konkretes Vorhaben richtige Förderprogramm ausfindig zu machen – ein Problem gerade für kleine Kommunen.
Aufgrund solcher Erfahrungen wurde in Hessen der sogenannte „Förderlotse“ installiert. Kommunen können sein Serviceangebot in Anspruch nehmen. Unter Idealbedingungen wäre ein solcher Förderlotse entbehrlich, da die Kommunen in der Lage sein sollten, sich mit überschaubarem Verwaltungsaufwand selbst einen Überblick über einschlägige Förderprogramme verschaffen zu können. Eine weitere Dimension des Förderdschungels betrifft die Intransparenz über die Förderhöhe und -wirkung.
Laut einem Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) über ÖPNV-Förderungen stellte sich etwa heraus, dass der Bund selbst nicht die Höhe seiner ÖPNV-Förderungen kannte. Unabhängig von der Feststellung, dass der Bund seit Jahren immer mehr Geld für den ÖPNV verausgabt, obwohl die Zuständigkeit dafür grundsätzlich bei den Ländern liegt, hat er nach Ansicht des BRH den obligatorischen Gesamtüberblick über die eingesetzten Bundesmittel verloren. Das verhindert, die Wirkung der Maßnahmen zu koordinieren oder anzupassen.
Um den Förderdschungel zu lichten, ist neben der Programmbündelung und -streichung eine strukturell ausreichende Finanzausstattung für die Kommunen unabdingbar. Förderungen sollen nur noch dort notwendig sein, wo Investitionen aufgrund ihres großen Volumens nicht mit den eigenen Mitteln, inklusive allgemeiner Investitionspauschalen, angemessen von den Gemeinden, Städten und Landkreisen (teil-)finanziert werden können.
Richtung vorgeben
Fördermittel sollen nach wie vor keinen Geschenken entsprechen. Bund und Länder haben berechtigtes Interesse, mit den von ihnen vergebenen Mitteln vorgegebene Ziele anzustreben. Dabei drängt es sich nahezu auf, die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDGs) als Marschrichtung vorzugeben. Idealerweise könnten Förderprogramme nach konkreten ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgeeffekten ausgerichtet und mit etablierten Indikatorensystemen verknüpft werden.
In eben diese Kerbe schlug ein anderer BRH-Bericht über die unzureichende Steuerung des Klimaschutzes. So finanzierte der Bund eine dreistellige Anzahl an Förderprogrammen rund um den Klimaschutz. Fast überall fehlten jedoch Vorgaben, wie viel Emissionen damit eingespart werden sollten. Als Folge flossen nach Angaben des BRH Bundesmittel in – für den Klimaschutz – wirkungslose und ineffiziente Programme. Demzufolge fehlte ein Überblick zu den gesamten erhofften und tatsächlich erzielten Klimawirkungen.
Nur erreichte Ziele fördern
Bund und Länder dürfen sich nicht darauf ausruhen, Fördergelder bereitzustellen. Ziel sollte es vielmehr sein, die politisch definierten Nachhaltigkeitsziele dann zu fördern, wenn sie tatsächlich auch erreicht werden können. Ein komplexes Förderprogramm braucht es nicht. Es reicht, wenn Bund oder Land beispielsweise ausloben, den ökologischen Waldumbau mit x Euro/Hektar zu fördern, wenn bis 2030 der eigene Wald der Kommune zum Beispiel zu 80 Prozent ökologisch umgebaut wird. Kein komplexes Bewerbungsverfahren. Die Kommunen bringen in ihren jährlichen Haushalten das (SDG-)Ziel mit dem Indikator für sich ein. Das hat einen dreifachen positiven Effekt. Erstens können die Kommunen im Haushalt die Ziele klar ansteuern. Zweitens erübrigen sich parallele Nachhaltigkeitsberichte, weil unmittelbar im Haushalt darüber berichtet wird. Drittens braucht es kein Verwendungsnachweisverfahren mehr, weil die Dokumentation im Haushalt bzw. der Jahresrechnung erfolgt.
Ein solches Umdenken lässt sich nicht kurzfristig über alle Fördergebiete hinweg umsetzen. Schnellschüsse müssen vermieden werden. Insofern ist es ratsam, peu à peu vorzugehen. Zunächst sind einschlägige Themengebiete zu identifizieren. Getreu dem Motto: Klima- und Kommunalförderung neu gedacht!
Info
Der Gastbeitrag ist zuerst in der aktuellen Ausgabe 1/2024 von Der Neue Kämmerer erschienen. Hier gelangen Sie zum E-Paper und hier zur Newsletteranmeldung.
Lesen Sie mehr zum Thema im Jahrbuch für öffentliche Finanzen 1-2023, S. 353-374 (Ulrich Keilmann/Marc Gnädinger/Felix Volk: Kommunalförderung im Lichte der Nachhaltigkeitstransformation)
Autor
Dr. Ulrich Keilmann ist Abteilungsleiter der Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften und Direktor beim Hessischen Rechnungshof. Er vertritt hier ausdrücklich nur seine persönliche Auffassung.
