2,64 Milliarden Euro hat der Freistaat Sachsen vor Kurzem erlöst, als er beschlagnahmte Bitcoins verkauft hat. Vom Verkauf möchten aber auch die sächsischen Kommunen profitieren. Wie der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) und der Sächsische Landkreistag (SLKT) in einer gemeinsamen Mitteilung klarstellen, erwarten die Kommunen, dass das Land sie mit 35 Prozent beteilige. Das entspräche einer Summe von 924 Millionen Euro.
Kommunen: Chance, Haushalte auszugleichen
Es sei eine gute Tradition und teilweise auch gesetzlich vorgesehen, dass Land und Kommunen sich gegenseitig an zusätzlichen Einnahmen beteiligten, erklärte SSG-Präsident Bert Wendsche. „Die Erlöse aus der Veräußerung […] sind eine Chance, die strukturell unterfinanzierten Haushalte von Land und Kommunen auszugleichen und dringend benötigte Investitionen auf den Weg zu bringen“, so der Oberbürgermeister der Stadt Radebeul weiter.
Sein Kollege beim SLKT, Landrat Henry Graichen (Landkreis Leipzig), verwies auf die jüngsten Finanzverhandlungen zwischen Land und Kommunen. Dort sei klar geworden, „dass es für die Verbesserung der kommunalen Haushaltssituation struktureller Lösungen bedarf“. Die Bitcoin-Erlöse könnten hierfür eine finanzielle Grundlage bieten.
„Notverkauf“ von 50.000 Bitcoins
Das Land Sachsen hatte eigenen Angaben zufolge zwischen dem 19. Juni und dem 12. Juli insgesamt knapp 50.000 Bitcoins im Rahmen einer Notveräußerung verkauft. Die Bitcoins hatten sächsische Behörden zuvor bei einem früheren Betreiber des illegalen Streamingdienstes „movie2k“ sichergestellt, der die Gewinne in Bitcoin investiert hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat im April Anklage gegen den Mann erhoben. Zwei weitere Personen aus dem ehemaligen Führungskreis von „movie2k“ sind bereits zuvor zu Haftstrafen verurteilt worden, die das Amtsgericht Leipzig zur Bewährung ausgesetzt hat.
Der Erlös stelle zunächst aber keine zusätzliche Einnahme im Landeshaushalt dar, teilte das Land mit. Bis zum Abschluss des Strafverfahrens handele es sich um „eine verwahrte Hinterlegung.“
s.doebeling@derneuekaemmerer.de
Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.

