Die Ampel-Koalition einigt sich auf ein Entlastungspaket. Zufallsgewinne sollen abgeschöpft werden. Auch ein Nahverkehrsticket ist geplant.

Der Koalitionsausschuss aus SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene will Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entlasten. Damit sollen „die erwarteten hohen Preissteigerungen (…) im Bereich des Energieverbrauchs (…) abgefedert werden,“ heißt es im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses. Bei einem Treffen im Kanzleramt hatten sich die Vertreter der Koalitionsparteien am Samstag auf ein Maßnahmenpaket geeinigt. Das Paket weist ein Volumen von 65 Milliarden Euro auf und soll in die anstehenden Beratungen des Bundeshaushalts 2023 einfließen.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßte das Entlastungspaket in einer ersten Einschätzung als „richtig und absolut notwendig. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen sind noch konkretisierungsbedürftig, insbesondere der Mechanismus zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen und die daraus finanzierte Preisbremse. All das muss für Energieversorger und Netzbetreiber auch umsetzbar sein.“ Er forderte darüber hinaus, „dass sich der Bund endlich an einem Schutzschirm für die Stadtwerke beteiligt.“

Gewinnabschöpfung am Strommarkt

Die Koalition plant bei den Stromproduzenten eine Abschöpfung von Erlösen, die deutlich über den kurzfristigen Produktionskosten liegen. Dazu wird der Differenzbetrag zwischen Großhandelspreisen und Erlösobergrenzen am Spotmarkt quasi als negative Zahlung aus der EEG-Umlage an den Verteilnetzbetreiber abgeführt. Das Modell soll auf europäischer Ebene umgesetzt werden. Falls dies nicht zeitnah möglich ist, will die Bundesregierung die „Anpassungen im Strommarktdesign (…) selbst umsetzen,“ heißt es im Ergebnispapier.

Für die kommunalen Netzbetreiber würden damit Kosten kompensiert, wenn sie am Spotmarkt zukaufen. Stadtwerke können zudem durch die Abfederung der Preiserhöhungen für Haushalte und Unternehmen mit einer geringeren Belastung ihrer Liquidität durch Zahlungsrückstände rechnen. Kommunale Wohnungsunternehmen werden durch eine Verlängerung der befristeten Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis 31. Dezember 2023 unterstützt.

Entlastung der privaten Haushalte

Für die privaten Haushalte sieht das Maßnahmenpaket eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch vor. Dabei wird „eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben.“ Auch der Anstieg der Netzentgelte soll durch einen Zuschuss abgemildert werden. Beide Maßnahmen sollen aus der Gewinnabschöpfung bei den Stromproduzenten finanziert werden.

Als direkte Unterstützung sind Zahlungen an Rentnerinnen und Rentner in Höhe von 300 Euro als einmalige Energiepreispauschale geplant. Studierende erhalten einmalig 200 Euro. Das Wohngeld soll durch einen Heizkostenzuschuss aufgestockt und der Kreis der Berechtigten erweitert werden. Geplant sind zunächst einmalig 415 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 540 für zwei Personen und 100 Euro für jede weitere Person. Zum 1. Januar 2023 soll zudem das Wohngeld reformiert und ein Bürgergeld eingeführt werden, das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ablöst. Das Kindergeld soll um 18 Euro je Monat für das erste und zweite Kind erhöht werden.

Nachfolge für 9-Euro-Ticket

Der Bund soll nach den Plänen des Koalitionsausschusses den Ländern 1,5 Milliarden Euro für ein neues bundesweites Nahverkehrsticket zur Verfügung stellen. Die Länder müssten sich in mindestens in der gleichen Höhe an der Finanzierung beteiligen. Der Koalitionsausschuss nennt als Zielkorridor für ein „preislich attraktives Ticket“ die Preisspanne von 49 bis 69 Euro. Für Fernpendler soll die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent erhöht werden.

g.schilling@derneuekaemmerer.de

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