„Kaffee, Kakao und ein Knöllchen, bitte“: Bürger, die einen Strafzettel in Köln bekommen haben, können diesen jetzt an der Supermarktkasse bezahlen. Wie Kämmerin Dörte Diemert gegenüber DNK bestätigte, ist die einjährige Pilotphase für das Projekt „Barzahlen“ gestartet.
Auch eine Ausweitung auf weitere Bezahlvorgänge sei denkbar, so Diemert. Zunächst solle aber „ausgewertet werden, wie die neue Bezahlfunktion von der Bevölkerung angenommen wird und ob sich das Projekt in der Praxis bewährt“, erklärt die Stadtkämmerin.
Strafzettel: Barzahlen möglich
Mit dem Anhörungsschreiben versendet das Kölner Ordnungsamt jetzt einen zusätzlichen, abtrennbaren Zahlschein mit Barcode. Das Verwarngeld kann der Falschparker anschließend innerhalb einer Woche deutschlandweit in einem teilnehmenden Einzelhandelsgeschäft bezahlen.
Somit ist auch erstmals eine Barzahlung möglich, teilt die Stadt Köln mit. Um die Suche nach den 12.000 teilnehmenden Einzelhandelsfilialen zu erleichtern, gibt es auf der Internetseite der Stadt einen Filialfinder.
Interne Verwaltungsabläufe verschlanken
Für die neue Zahlungsmethode fallen Entwicklungs-, Lizenz- und Transaktionskosten an, teilt Kämmerin Diemert mit. Hierfür hat die Stadt ein Budget von rund 85.000 Euro veranschlagt. Diemert erhofft sich demgegenüber aber neben einer Verbesserung des Bürgerservice auch Einsparungen.
„Die kurzen Zahlungsfristen der Verwarngelder werden derzeit häufig versäumt, so dass aufwendige Bußgeldverfahren eingeleitet werden müssen“, sagt Diemert. Die neue Zahlungsmethode könne interne Verwaltungsabläufe verschlanken.
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Datenschutzrechtliche Aspekte spielten dabei nur eine geringe Rolle, da während der Abwicklung keine personenbezogenen Daten verarbeitet würden. „Lediglich das Kassenzeichen der Verwarnung sowie die Höhe des Verwarngeldes werden für die Zuordnung benötigt“, so Kämmerin Diemert.
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