Für Kommunen gilt das gleiche Prinzip wie für private Bausparer. Sie legen eine Bausparsumme fest und leisten den Sparanteil durch einmalige oder monatliche Zahlungen. Die Differenz zwischen Sparanteil und Bausparsumme stellt die Bausparkasse als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung. Die hier anfallenden Gebühren – zwischen 0,5 Prozent und 1,6 Prozent der Bausparsumme – sind im Effektivzins der jeweiligen Bausparkasse ausgewiesen.
Vielfältige Möglichkeiten
Kommunen können Bauspardarlehen vielfältig verwenden: etwa zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise dem Kauf, Bau oder der energetischen Modernisierung oder Sanierung von kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Sportanlagen.
Auch der Kauf eines Grundstücks für die entsprechenden Maßnahmen oder Investitionen in Versorgungseinrichtungen wie die Infrastruktur für Wasser, Gas und Strom oder in Einrichtungen zur Abwasser- und Müllbeseitigung lassen sich mit einem Bauspardarlehen finanzieren. Selbst zu diesem Zweck aufgenommene, bestehende Darlehen können Kommunen umschulden.
Kommune nicht an fixe Summe gebunden
Auch ist eine Kommune nicht zwingend an die Abnahme einer fixen Darlehenssumme gebunden. Hier gilt maximale Flexibilität: Die verbleibende Bausparsumme kann durch Teilung für weitere Investitionsprojekte genutzt werden.
Somit steht eine kalkulierbare und fixierte Zinsbelastung für zukünftige Investitionen schon heute fest und eine Budgetierung für das jeweilige Projekt ist planbarer.
Faktor Standortattraktivität
Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass Kommunen sich bei Vertragsabschluss nicht verbindlich auf einen Verwendungszweck festlegen müssen. Sogar die Übertragung von zinsgünstigen Darlehensanteilen an Mitarbeiter und Bürger der Kommune ist möglich. Gerade bei der Erschließung von Neubaugebieten könnte eine Kommune auf diesem Weg junge Familien unterstützen und damit die Attraktivität des Standorts zusätzlich steigern.
Auch für städtische Wohnungsbaugesellschaften sind Bausparverträge als Mittel der Zinssicherung interessant. Instandhaltungsmaßnahmen, energetische Modernisierung und Sanierungen sind meist an der Tagesordnung. Neu- oder Umbauten im Umfeld der steigenden Wohnungsknappheit sind Herausforderungen, die Kapital benötigen, welches die Gesellschaften über ein Bauspardarlehen zinsgünstig absichern können.
Zinsen für Kapitalanlagen steigen
Einhergehend mit steigenden Darlehenszinsen werden sich auch die Zinsen für Kapitalanlagen wieder positiv entwickeln. Auch dies spricht für eine langfristige kommunale Darlehenszinssicherung.
So kann weiteres Kapital langfristig hochverzinslich angelegt werden und Investitionen können aus dem zinsgünstigen Bauspardarlehen erfolgen. Eine Darlehensaufnahme wäre in diesem Fall günstiger als einzusetzendes Eigenkapital.
Zinsvorteil sichern
Wie aber kann sich nun eine Kommune solch einen Zinsvorteil sichern? Zunächst sollte die Kommune den Investitionsbedarf für ihre zukünftig anstehenden Projekte in den oben genannten Bereichen skizzieren. Als Nächstes muss sie klären, wie viel Fremdkapital sie aufnehmen muss und wann sie das Kapital benötigt.
Im nächsten Schritt kann sie dann Angebote bei den Bausparkassen einholen. Ist die passende Lösung gefunden, muss die Kommune individuell klären, ob und inwieweit auch der Rat dem Abschluss des Bausparvertrags zustimmen muss.
Darlehensphase beginnt
Im Anschluss beginnt die Ansparphase. In dieser Zeit zahlt die Kommune Kapital aus liquiden Mitteln ein, um den Bausparvertrag zur Zuteilung zu bringen, also die Bereitstellung der Gelder zu ermöglichen. Der Zeitpunkt der Zuteilung ist abhängig von Art und Höhe der Einzahlung, der Bausparsumme und dem gewählten Tilgungsbeitrag.
Bei Einmalzahlungen dauert es typischerweise 18 bis 36 Monate, bis das Vertragsziel erreicht ist. Das zur Verfügung stehende Sparguthaben kann die Kommune dann wieder für eine künftige Zuteilung verwenden. In der Darlehensphase sind zudem Sondertilgungen oder sogar eine Komplettrückzahlung des Bauspardarlehens möglich.
Autor
Thomas Stockhausen ist geschäftsführender Gesellschafter der Allianz Generalvertretung Elting-Wissing in Kooperation mit der Bausparkasse Wüstenrot.Info
Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.

