Das Präsidium des Niedersächsischen Städtetags (NST) fordert, die bisher geltende Coronakrisenvorschrift vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine weiter zu fassen. Ohne haushaltswirtschaftliche Erleichterungen könnten viele Kommunen zu Steuer- und Beitragserhöhungen gezwungen sein. Dies gelte es abzuwenden, argumentiert der Verband in einer Mitteilung vom Montag.
„Die im Kommunalrecht während der Corona-Lage entwickelten Instrumente zur Sicherung der kommunalen Haushalte müssen auch für die Folgen aus dem Ukraine-Konflikt gelten“, sagt NST-Präsident Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter. Dazu habe die Verbandsspitze einen Gesetzestext zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts beraten und beschlossen.
NST will Änderung in laufender Legislaturperiode
Dieser werde nun den im Niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen und dem Innenministerium übermittelt, verbunden mit der dringenden Bitte, „diese Ergänzung noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen“. Diese Änderung soll die kommunalen Handlungsinstrumente in der Ukraine- und Energiekrise erweitern und Handlungsfähigkeit gewährleisten.
Der NST geht davon aus, dass viele Kommunen unverschuldet die finanziellen Auswirkungen des Ukrainekrieges in den Haushalten ab 2023 spüren werden. Es entstünden unter anderem Mehrbelastungen durch die Flüchtlingsunterbringung, steigende Energiekosten, erhöhte Aufwendungen für Betriebsstoffe sowie durch massiv steigende Baupreise in allen Sektoren. „Und lokale Härtefallfonds wollen ebenso gefüttert werden, wie ggf. kommunale Stadtwerke gerettet werden müssen“, argumentiert der NST.
Im Zusammenhang mit der Coronakrise und den Folgen für die kommunalen Haushalte hatte das Land Sonderregelungen für die Aufstellung der kommunalen Haushalte erlassen, sofern die pandemische Lage festgestellt wurde.