Die neue energetische Stadtsanierung stärkt den Klimaschutz im Quartier. Dabei sind Zuschüsse von bis zu 75 Prozent und Tilgungszuschüsse von 40 Prozent möglich.

Die Bundesrepublik hat sich bis zum Jahr 2030 beziehungsweise 2045 sehr anspruchsvolle Klimaziele gesteckt: Bis
2045 soll Deutschland klimaneutral sein, und bereits bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Dieser notwendige und entsprechend ambitionierte Minderungspfad erfordert zusätzliche und verstärkte Maßnahmen. Dabei muss auch der Gebäudebestand in den Quartieren in das Blickfeld rücken.

Die KfW bietet im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ an („KfW 432“: Zuschüsse für Konzepte und Sanierungsmanagement, „KfW 201/202“: Kredite für quartiersbezogene Infrastruktur). Dafür stehen aktuell 70 Millionen Euro jährlich aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) zur Verfügung. Um die Klimaziele zu erreichen, will das
Ministerium zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung des Klimaschutzes in den Kommunen und ihren Quartieren anregen und finanziell unterstützen: Das BMI hat mit dem 1. April 2021 höhere Zuschüsse und seit dem 1. Januar 2021 beziehungsweise 1. Juli 2021 die Zinsen für die Darlehen der energetischen
Stadtsanierung verbessert. Darüber hinaus hat es die Förderung auf neue Themenfelder ausgeweitet: Grüne Infrastruktur, Digitalisierung und klimafreundliche Mobilität sind als neue Themen in das Programm aufgenommen
worden. Damit wird der quartiersbezogene Klimaschutz gestärkt und mit Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verknüpft.

Klimaschutz im Quartier fördern

Die höheren Fördersätze sollen Kommunen dabei unterstützen, trotz vielfältiger finanzieller Herausforderungen quartiersbezogene Maßnahmen zu entwickeln und mit den Akteuren vor Ort abzustimmen. Die Zuschussförderung „KfW 432“ für Konzepte und die Begleitung durch das Sanierungsmanagement wurde von 65 auf 75 Prozent erhöht, Kommunen müssen seither nur noch 5 Prozent kommunalen Eigenanteil nachweisen (diese Erleichterung ist zunächst bis zum 30. Juni 2022 befristet). Die Darlehensprogramme „KfW 201/202“ erweitern die Förderzwecke und erhöhen auch die Tilgungszuschüsse zum Teil wesentlich. Investive Folgemaßnahmen, die Teil eines integrierten Quartierskonzepts des Zuschussprogramms 432 sind, erhalten hierfür einen „Konnexitätsbonus“ und werden nun mit Tilgungszuschüssen von bis zu 40 Prozent gefördert.

Mit dem neuen Modul „Klimafreundliche Mobilität im Quartier“ sollen in den Kommunen nun auch Klimaschutzmaßnahmen im Quartier gefördert und Anreize für die Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben gegeben werden. Fördermaßnahmen zur Sektorenkopplung unter Einbeziehung des Verkehrsbereichs sollen zudem eine Verbesserung des energetischen Lastenmanagements in Quartieren bewirken.

Im neuen Modul „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch grüne Infrastruktur“ sind Investitionen in die „grüne Infrastruktur“ zusammengefasst, wie beispielsweise die nachhaltige Gestaltung und Aufwertung von Grün- und Freiflächen und ein leistungsfähiges Regenwassermanagement im Quartier. Damit können nicht nur ein weiterer Beitrag zur Erreichung der Klimaziele (CO2-Reduktion) geleistet, sondern auch die Klimaresilienz in Quartieren beispielsweise bei auftretenden Extremwetterereignissen – wie im Juli 2021 – erhöht und diese lebenswerter gestaltet werden.

In das bestehende Modul „Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier“ hat das BMI die energieeffiziente Trinkwasserkühlung als weitere förderfähige Maßnahme aufgenommen sowie einzelne technische Mindestanforderungen aktualisiert. Das Modul „Wärme- und Kälteversorgung im Quartier“ bleibt unverändert.

Höhere Tilgungszuschüsse für Förderkredite

Die Tilgungszuschüsse für die Förderkredite sind erheblich erhöht worden: Für die Module „Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier“, „Klimafreundliche Mobilität im Quartier“ und „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch grüne Infrastruktur“ sind Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent des Kreditzusagebetrags möglich.

Besonders attraktiv ist die Förderung dabei für diejenigen Kommunen, die investive Maßnahmen umfassend planen und mit den Beteiligten vor Ort schon im Vorfeld abstimmen: So werden Kredite für Maßnahmen, die Teil eines integrierten Quartierskonzepts des Zuschussprogramms 432 sind, mit Tilgungszuschüssen von bis zu 40 Prozent gefördert – eine wesentliche Entlastung für den kommunalen Haushalt.

SWII2@bmi.bund.de

Autor

Joachim Gerth ist Referatsleiter im Bereich Förderprogramme Baukindergeld, Wohnen im Alter, Energetische Stadtsanierung beim BMI.

Info

Der hier veröffentlichte Gastbeitrag des BMI ist zuerst in der aktuellen Zeitungsausgabe von Der Neue Kämmerer 04/2021 erschienen.

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